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Subsidiaritätsklausel

Strafrecht

Die Subsidiaritätsklausel ist eine gesetzliche oder tatbestandliche Regelung, nach der eine Strafnorm nur dann Anwendung findet, wenn die Tat nicht bereits durch eine andere, vorrangige Strafvorschrift erfasst wird; sie begründet ein Rangverhältnis zwischen Straftatbeständen im Wege der Gesetzeskonkurrenz.

Merksatz

Auch bei erfülltem Tatbestand kann eine gesetzliche Vorrangregel die Anwendung der Strafnorm ausschließen.

Ausdrücklicher oder ungeschriebener Nachrang?Beide Formen führen zum Nachrang einer Strafnorm. Der Unterschied liegt darin, ob eine gesetzliche Klausel diesen Nachrang anordnet.
Subsidiaritätsklausel
Stillschweigende Subsidiarität
Grundlage
Ausdrückliche gesetzliche Regelung.
Ungeschriebene Konkurrenzgrundsätze.
Folge
Die nachrangige Strafnorm wird verdrängt.
Die nachrangige Strafnorm wird ebenfalls verdrängt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena fährt mit dem auf der Straße abgestellten Auto ihres Nachbarn davon, um es dauerhaft für sich zu behalten. Sie weiß, dass der Nachbar das nicht erlaubt hat. Die gesetzliche Regel für die unerlaubte Fahrzeugnutzung sieht eine Bestrafung nur vor, wenn keine andere Strafvorschrift für dieselbe Tat eine höhere Strafe androht.

Trifft „Subsidiaritätsklausel“ hier zu?

„Subsidiaritätsklausel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder tatbestandliche Regelung
    Die Einschränkung der Strafbarkeit ist ausdrücklich gesetzlich geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Nachrang im Wege der Gesetzeskonkurrenz
    Die Vorschrift zur unerlaubten Fahrzeugnutzung tritt hinter den mit höherer Strafe bedrohten Diebstahl zurück.
    erfüllt
BFall B

2Lena nimmt im Café die Geldbörse eines anderen Gastes vom Tisch und steckt sie in ihre Tasche, um sie zu behalten. Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regel zum Verhältnis zwischen dem bloß begonnenen und dem zu Ende geführten Diebstahl.

Trifft „Subsidiaritätsklausel“ hier zu?

„Subsidiaritätsklausel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche oder tatbestandliche Regelung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder tatbestandliche Regelung
    Der Nachrang des Versuchs gegenüber der Vollendung ist nicht durch eine gesetzliche Klausel angeordnet.
    fehlt
  2. 2
    Nachrang im Wege der Gesetzeskonkurrenz
    Der Versuch tritt im Wege stillschweigender Subsidiarität hinter die Vollendung desselben Diebstahls zurück.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie nachrangige Strafnorm wird trotz eingreifender Klausel zusätzlich im Schuldspruch aufgeführt.

RichtigGreift der gesetzlich angeordnete Nachrang ein, wird die nachrangige Strafnorm durch die vorrangige verdrängt.

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