Definitionen
Subsidiarität gegenüber Spezialregelungen
Öffentliches RechtBei der Rückabwicklung einer öffentlich-rechtlichen Vermögensverschiebung findet der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nur Anwendung, soweit keine speziellere Erstattungsregelung den Sachverhalt abschließend regelt.
Abschließende Spezialregelungen können nicht durch den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch umgangen werden.
- 1Vorrangige Spezialregelung?Prüfen, ob eine spezielle Vorschrift die Rückabwicklung abschließend regelt.
- 2Allgemeiner ErstattungsanspruchFehlt eine abschließende Spezialregelung, sind die weiteren Voraussetzungen des allgemeinen Anspruchs zu prüfen.
- 1Vorrangige Spezialregelung? Prüfen, ob eine spezielle Vorschrift die Rückabwicklung abschließend regelt.
- 2Allgemeiner Erstattungsanspruch Fehlt eine abschließende Spezialregelung, sind die weiteren Voraussetzungen des allgemeinen Anspruchs zu prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Bundesbehörde bewilligt Mira durch Bescheid einen einmaligen Projektzuschuss von 500 Euro, überweist versehentlich zweimal 500 Euro und fordert die zusätzlichen 500 Euro zurück. 2Der Bewilligungsbescheid bleibt unverändert; besondere Rückzahlungsvorschriften für die zusätzliche Zahlung bestehen nicht.
Trifft „Subsidiarität gegenüber Spezialregelungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRückabwicklung einer öffentlich-rechtlichen VermögensverschiebungDie Behörde verlangt eine zusätzliche Zahlung zurück, die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Förderung erfolgt ist.
- 2erfülltKeine abschließende spezielle ErstattungsregelungDie zusätzliche Zahlung ist nicht vom Bescheid gedeckt, und eine abschließende besondere Erstattungsregelung greift nicht ein.
1Eine Bundesbehörde hat Mira durch Bescheid einen einmaligen Projektzuschuss von 500 Euro bewilligt und ausgezahlt. Weil Mira das Projekt nur erfunden hatte, nimmt die Behörde den Bescheid vollständig mit Wirkung für die Vergangenheit zurück und fordert die 500 Euro zurück.
Trifft „Subsidiarität gegenüber Spezialregelungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRückabwicklung einer öffentlich-rechtlichen VermögensverschiebungDie Behörde verlangt die Rückzahlung eines durch Bescheid gewährten öffentlich-rechtlichen Zuschusses.
- 2fehltKeine abschließende spezielle ErstattungsregelungNach der rückwirkenden Rücknahme richtet sich die Erstattung abschließend nach § 49a Abs. 1 VwVfG.
Typische Fehler
FehlerBereits jede besondere Vorschrift im betreffenden Sachgebiet wird als Sperre für den allgemeinen Erstattungsanspruch behandelt.
RichtigEs muss geprüft werden, ob die besondere Vorschrift gerade die Rückabwicklung abschließend regelt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema