Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Subsidiarität gegenüber § 263 StGB

§ 263 StGB · Strafrecht

Subsidiarität gegenüber § 263 StGB bedeutet, dass ein weiterer, durch dieselbe Tat wie der Betrug verwirklichter Straftatbestand aufgrund einer gesetzlichen oder materiellen Subsidiaritätsregel hinter dem Betrug zurücktritt. Dies gilt insbesondere für § 265a StGB, sofern für den Betrug bei derselben Tat eine höhere Strafdrohung gilt. Bei § 263a StGB steht dagegen die Abgrenzung zwischen der Täuschung eines Menschen und der Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs im Vordergrund; § 266 StGB ist gegenüber § 263 StGB nicht allgemein subsidiär.

Merksatz

Subsidiarität lässt einen erfüllten Tatbestand hinter Betrug zurücktreten, statt seine Voraussetzungen entfallen zu lassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena hat für ein Konzert mit einem Eintrittspreis von 30 Euro keine Karte gekauft. Am Eingang behauptet sie gegenüber dem für die Einlasskontrolle zuständigen Mitarbeiter, sie habe ihre bereits bezahlte Karte drinnen gelassen und sei nur kurz draußen gewesen. Der Mitarbeiter glaubt ihr und lässt sie deshalb ohne Zahlung hinein. Lena kennt die Zahlungspflicht und will das Konzert besuchen, ohne die 30 Euro zu zahlen.

Trifft „Subsidiarität gegenüber § 263 StGB“ hier zu?

„Subsidiarität gegenüber § 263 StGB“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betrug und weiterer Straftatbestand durch dieselbe Tat erfüllt
    Lena erlangt durch die Täuschung den kostenpflichtigen Zutritt ohne Gegenleistung und erfüllt damit sowohl § 263 Abs. 1 als auch § 265a Abs. 1 StGB.
    erfüllt
  2. 2
    Subsidiaritätsregel zugunsten des Betrugs
    Für dieselbe Tat gilt beim Betrug die höhere Strafdrohung, sodass § 265a Abs. 1 StGB aufgrund seiner ausdrücklichen Subsidiaritätsklausel zurücktritt.
    erfüllt
BFall B

Ben erstellt am Computer einen Kassenbon, der einen Einkauf über 200 Euro ausweist und so aussieht, als stamme er von einem bestimmten Elektronikgeschäft. 1Er legt den Ausdruck einer Mitarbeiterin dieses Geschäfts vor und behauptet, er habe die gekaufte Ware bereits zurückgegeben und müsse noch den Kaufpreis erhalten. Die Mitarbeiterin hält den Bon für echt, glaubt seiner Darstellung und zahlt ihm aus der Ladenkasse 200 Euro aus. Ben hat dort nie etwas gekauft und will die 200 Euro behalten, obwohl er weiß, dass sie ihm nicht zustehen.

Trifft „Subsidiarität gegenüber § 263 StGB“ hier zu?

„Subsidiarität gegenüber § 263 StGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Subsidiaritätsregel zugunsten des Betrugs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Betrug und weiterer Straftatbestand durch dieselbe Tat erfüllt
    Ben gebraucht eine unechte Urkunde und täuscht damit zugleich die Mitarbeiterin zur Auszahlung, sodass § 267 Abs. 1 und § 263 Abs. 1 StGB erfüllt sind.
    erfüllt
  2. 2
    Subsidiaritätsregel zugunsten des Betrugs
    Urkundenfälschung und Betrug stehen hier in Tateinheit; eine Subsidiaritätsregel zugunsten des Betrugs besteht nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerUntreue wird bei gleichzeitig verwirklichtem Betrug ohne weitere Prüfung als subsidiär behandelt.

RichtigUntreue tritt nicht allgemein hinter Betrug zurück; bei gleichzeitiger Verwirklichung kommt insbesondere Tateinheit in Betracht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.