Definitionen
Sozialethische Einschränkungen
§ 32 StGB · StrafrechtSozialethische Einschränkungen sind normative Korrektive des Notwehrrechts, die trotz Vorliegens einer Notwehrlage eine Einschränkung oder den vollständigen Ausschluss des Notwehrrechts gebieten, weil das Rechtsbewährungsinteresse oder das Schutzinteresse des Angegriffenen ausnahmsweise vermindert ist; anerkannte Fallgruppen sind insbesondere Angriffe erkennbar schuldlos Handelnder (z. B. Kinder oder schuldunfähige Personen), ein krasses Missverhältnis zwischen Angriffs- und Verteidigungsschaden sowie eine vorwerfbare Provokation des Angriffs durch den Verteidiger. Sie werden im Rahmen der Gebotenheit nach § 32 Abs. 1 StGB geprüft.
Die Rechtswidrigkeit des Angriffs allein garantiert noch kein uneingeschränktes Notwehrrecht.
- 1NotwehrlageZu prüfen sind Angriff, Gegenwärtigkeit und Rechtswidrigkeit.
- 2ErforderlichkeitDie Abwehr muss geeignet und unter gleich wirksamen Mitteln das mildeste sein.
- 3GebotenheitHier werden sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts geprüft.
- 1Notwehrlage Zu prüfen sind Angriff, Gegenwärtigkeit und Rechtswidrigkeit.
- 2Erforderlichkeit Die Abwehr muss geeignet und unter gleich wirksamen Mitteln das mildeste sein.
- 3Gebotenheit Hier werden sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts geprüft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein für Paul erkennbar sechsjähriges Kind, das er nicht kennt, 1wirft aus kurzer Entfernung wiederholt faustgroße Steine auf ihn und holt zum nächsten Wurf aus. Paul hat das Kind zuvor weder gereizt noch angegriffen. Er kann sich hinter einer nahen Mauer ohne Gefahr in Sicherheit bringen.
Trifft „Sozialethische Einschränkungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende NotwehrlageDie Steinwürfe sind ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Pauls körperliche Unversehrtheit.
- 2erfülltAnerkannter sozialethischer EinschränkungsgrundDas Kind handelt erkennbar ohne Schuld, sodass Paul zunächst die gefahrlose Ausweichmöglichkeit nutzen muss.
Ein Paul unbekannter, geistig gesunder und nüchterner Erwachsener 1wirft aus kurzer Entfernung wiederholt faustgroße Steine auf ihn und holt zum nächsten Wurf aus. Paul hat den Mann zuvor weder gereizt noch angegriffen. Er kann sich hinter einer nahen Mauer ohne Gefahr in Sicherheit bringen.
Trifft „Sozialethische Einschränkungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende NotwehrlageDie Steinwürfe sind ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Pauls körperliche Unversehrtheit.
- 2fehltAnerkannter sozialethischer EinschränkungsgrundEin sozialethischer Einschränkungsgrund ist nicht ersichtlich; die bloße Möglichkeit zur Flucht begründet keine Ausweichpflicht.
Typische Fehler
FehlerJede sozialethische Einschränkung wird als vollständiger Ausschluss des Notwehrrechts behandelt.
RichtigJe nach Fallgruppe und Umständen wird das Notwehrrecht lediglich beschränkt oder vollständig ausgeschlossen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata