Definitionen
Spediteur
§ 453 HGB · ZivilrechtSpediteur ist, wer es im Rahmen des Betriebs eines gewerblichen Unternehmens übernimmt, die Versendung von Gütern zu besorgen, und dabei für Rechnung des Versenders (Auftraggeber) handelt. Die erforderlichen Verträge schließt er im eigenen Namen oder bei entsprechender Vollmacht im Namen des Versenders.
Die Versendung kann auch durch Verträge organisiert werden, die unmittelbar den Versender binden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara betreibt ein Unternehmen, das für Händler Warensendungen organisiert. 2Mit einer Händlerin vereinbart sie gegen 100 Euro, den Versand von zehn Kartons an deren Kunden zu organisieren; 3die Händlerin trägt zusätzlich sämtliche Transportkosten. 4Die Händlerin erlaubt Mara ausdrücklich, das Transportunternehmen im Namen der Händlerin zu beauftragen. Mara sucht ein Transportunternehmen aus und bucht die Fahrt im Namen der Händlerin.
Trifft „Spediteur“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einem gewerblichen UnternehmenDie Versandorganisation gehört zum Betrieb von Maras gewerblichem Unternehmen.
- 2erfülltÜbernahme der VersendungsbesorgungMara verpflichtet sich gegenüber der Händlerin zur Organisation der Versendung.
- 3erfülltHandeln für Rechnung des VersendersMara organisiert den Transport auf Kosten der Händlerin.
- 4erfülltVertragsschluss im eigenen oder bevollmächtigt im fremden NamenMara schließt den Transportvertrag mit Vollmacht im Namen der Händlerin.
Paul ist angestellter Lehrer und betreibt kein Unternehmen. 2Er vereinbart einmalig und privat mit seiner Nachbarin gegen 50 Euro, den Versand ihrer Möbel an einen Käufer zu organisieren; 3sie trägt zusätzlich sämtliche Transportkosten. 4Paul sucht ein Transportunternehmen aus und bucht die Fahrt im eigenen Namen.
Trifft „Spediteur“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBezug zu einem gewerblichen UnternehmenPauls einmalige private Tätigkeit gehört nicht zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens.
- 2erfülltÜbernahme der VersendungsbesorgungPaul verpflichtet sich gegenüber seiner Nachbarin zur Organisation der Versendung.
- 3erfülltHandeln für Rechnung des VersendersPaul organisiert den Transport auf Kosten seiner Nachbarin.
- 4erfülltVertragsschluss im eigenen oder bevollmächtigt im fremden NamenPaul wird selbst Vertragspartner des Transportunternehmens.
Typische Fehler
FehlerAus dem Speditionsvertrag wird ohne Weiteres eine Pflicht zur Beförderung des Gutes hergeleitet.
RichtigDie Grundpflicht betrifft die Organisation der Versendung; daraus allein folgt noch keine Beförderungspflicht.
FehlerDie handelsrechtlichen Speditionsvorschriften werden auch auf eine rein private Versandorganisation ohne Unternehmensbezug angewendet.
RichtigDie Versendungsbesorgung muss zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema