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Spediteur

§ 453 HGB · Zivilrecht

Spediteur ist, wer es im Rahmen des Betriebs eines gewerblichen Unternehmens übernimmt, die Versendung von Gütern zu besorgen, und dabei für Rechnung des Versenders (Auftraggeber) handelt. Die erforderlichen Verträge schließt er im eigenen Namen oder bei entsprechender Vollmacht im Namen des Versenders.

Merksatz

Die Versendung kann auch durch Verträge organisiert werden, die unmittelbar den Versender binden.

Spediteur oder Frachtführer?Verglichen werden die Grundpflichten. Besondere Fälle, in denen der Spediteur zusätzlich Beförderungspflichten übernimmt, bleiben unberücksichtigt.
Spediteur
Frachtführer
Vertragstyp
Speditionsvertrag
Frachtvertrag
Hauptpflicht
Organisation der Versendung
Beförderung des Gutes

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara betreibt ein Unternehmen, das für Händler Warensendungen organisiert. 2Mit einer Händlerin vereinbart sie gegen 100 Euro, den Versand von zehn Kartons an deren Kunden zu organisieren; 3die Händlerin trägt zusätzlich sämtliche Transportkosten. 4Die Händlerin erlaubt Mara ausdrücklich, das Transportunternehmen im Namen der Händlerin zu beauftragen. Mara sucht ein Transportunternehmen aus und bucht die Fahrt im Namen der Händlerin.

Trifft „Spediteur“ hier zu?

„Spediteur“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem gewerblichen Unternehmen
    Die Versandorganisation gehört zum Betrieb von Maras gewerblichem Unternehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Übernahme der Versendungsbesorgung
    Mara verpflichtet sich gegenüber der Händlerin zur Organisation der Versendung.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln für Rechnung des Versenders
    Mara organisiert den Transport auf Kosten der Händlerin.
    erfüllt
  4. 4
    Vertragsschluss im eigenen oder bevollmächtigt im fremden Namen
    Mara schließt den Transportvertrag mit Vollmacht im Namen der Händlerin.
    erfüllt
BFall B

Paul ist angestellter Lehrer und betreibt kein Unternehmen. 2Er vereinbart einmalig und privat mit seiner Nachbarin gegen 50 Euro, den Versand ihrer Möbel an einen Käufer zu organisieren; 3sie trägt zusätzlich sämtliche Transportkosten. 4Paul sucht ein Transportunternehmen aus und bucht die Fahrt im eigenen Namen.

Trifft „Spediteur“ hier zu?

„Spediteur“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug zu einem gewerblichen Unternehmen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem gewerblichen Unternehmen
    Pauls einmalige private Tätigkeit gehört nicht zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens.
    fehlt
  2. 2
    Übernahme der Versendungsbesorgung
    Paul verpflichtet sich gegenüber seiner Nachbarin zur Organisation der Versendung.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln für Rechnung des Versenders
    Paul organisiert den Transport auf Kosten seiner Nachbarin.
    erfüllt
  4. 4
    Vertragsschluss im eigenen oder bevollmächtigt im fremden Namen
    Paul wird selbst Vertragspartner des Transportunternehmens.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus dem Speditionsvertrag wird ohne Weiteres eine Pflicht zur Beförderung des Gutes hergeleitet.

RichtigDie Grundpflicht betrifft die Organisation der Versendung; daraus allein folgt noch keine Beförderungspflicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie handelsrechtlichen Speditionsvorschriften werden auch auf eine rein private Versandorganisation ohne Unternehmensbezug angewendet.

RichtigDie Versendungsbesorgung muss zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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