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Speichern

§ 202a StGB · Strafrecht

Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Daten auf einem Datenträger, sodass sie für eine spätere Verwendung verfügbar bleiben; auch ein nur vorübergehendes Festhalten genügt. Für § 202a StGB müssen die Daten in einer Form festgehalten sein, die ohne technische Hilfsmittel nicht unmittelbar wahrnehmbar ist.

Merksatz

Entscheidend ist die spätere Verfügbarkeit, nicht eine dauerhafte Archivierung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara lässt 1die Temperaturwerte eines Versuchs als Datei auf einen USB-Stick schreiben. 2Sie will die Datei am nächsten Tag erneut auswerten und kann sie dann wieder öffnen. 3Die Werte lassen sich vom Stick nur mithilfe eines Computers und eines Anzeigeprogramms ablesen.

Trifft „Speichern“ hier zu?

„Speichern“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Festhalten auf einem Datenträger
    Die Werte werden auf dem USB-Stick als Datenträger festgehalten.
    erfüllt
  2. 2
    Verfügbarkeit für spätere Verwendung
    Die Datei steht für die spätere Auswertung weiterhin zur Verfügung.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht unmittelbar wahrnehmbare Form
    Erst technische Hilfsmittel machen den Inhalt wahrnehmbar.
    erfüllt
BFall B

1Mara schreibt die Temperaturwerte eines Versuchs mit einem Stift in lesbaren Ziffern auf ein Blatt Papier. 2Sie will die Werte am nächsten Tag erneut auswerten und bewahrt das Blatt dafür auf. Die Werte kann sie ohne technische Hilfsmittel direkt vom Blatt ablesen.

Trifft „Speichern“ hier zu?

„Speichern“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht unmittelbar wahrnehmbare Form

An der Definition geprüft

  1. 1
    Festhalten auf einem Datenträger
    Die Zahlen werden auf dem Papier als Informationsträger festgehalten.
    erfüllt
  2. 2
    Verfügbarkeit für spätere Verwendung
    Die aufbewahrten Aufzeichnungen stehen für die spätere Auswertung zur Verfügung.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht unmittelbar wahrnehmbare Form
    Die lesbaren Ziffern sind ohne technische Hilfsmittel unmittelbar wahrnehmbar.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer strafrechtliche Datenbegriff wird auf personenbezogene Angaben beschränkt.

Richtig§ 202a StGB kann auch technische Messwerte und andere Daten ohne Personenbezug erfassen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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