Definitionen
Sozialklausel
§ 574 BGB · ZivilrechtDie Sozialklausel gibt dem Mieter das Recht, der Kündigung des Vermieters zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Das Widerspruchsrecht ist ausgeschlossen, wenn ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter vorliegt.
Auch bei einer Härte müssen die berechtigten Interessen des Vermieters in die Abwägung einfließen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Vermieterin kündigt Annas Mietwohnung, weil ihre erwachsene Tochter aus dem Elternhaus ausziehen und in Annas Wohnung wohnen möchte. 2Anna ist schwer herzkrank; ein Umzug würde nach gesicherter ärztlicher Einschätzung auch bei umfassender medizinischer Begleitung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ihrem Tod führen. Die Tochter kann vorerst ohne gesundheitliche oder finanzielle Nachteile im Elternhaus bleiben. 3Anna hat die Miete stets pünktlich gezahlt und alle übrigen Pflichten aus dem Mietvertrag eingehalten.
Trifft „Sozialklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung durch den VermieterDie Kündigung geht von der Vermieterin aus.
- 2erfülltNicht zu rechtfertigende Härte nach InteressenabwägungDie konkrete Lebensgefahr für Anna überwiegt das vorerst aufschiebbare Interesse an der Wohnungsnutzung durch die Tochter.
- 3erfülltKein Grund zur außerordentlichen fristlosen VermieterkündigungEin Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nicht ersichtlich.
1Die Vermieterin kündigt Bens Mietwohnung, weil ihre erwachsene Tochter aus dem Elternhaus ausziehen und in Bens Wohnung wohnen möchte. Ben hat bereits eine gleich große und gleich teure Ersatzwohnung in derselben Straße gemietet, die er noch vor dem von der Vermieterin genannten Auszugstermin beziehen kann. Ben lebt mit seiner Familie zusammen; für keinen von ihnen bringt der Umzug gesundheitliche Belastungen oder besondere finanzielle Aufwendungen mit sich. 3Ben hat die Miete stets pünktlich gezahlt und alle übrigen Pflichten aus dem Mietvertrag eingehalten.
Trifft „Sozialklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung durch den VermieterDie Kündigung geht von der Vermieterin aus.
- 2fehltNicht zu rechtfertigende Härte nach InteressenabwägungBei verfügbarer gleichwertiger Ersatzwohnung und ohne besondere persönliche Belastungen besteht keine Härte, die das Nutzungsinteresse der Vermieterin überwiegt.
- 3erfülltKein Grund zur außerordentlichen fristlosen VermieterkündigungEin Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nicht ersichtlich.
Typische Fehler
FehlerDer Ausschluss des Widerspruchsrechts wird nur geprüft, wenn der Vermieter tatsächlich fristlos gekündigt hat.
RichtigBereits ein bestehender Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung schließt das Widerspruchsrecht aus, auch bei einer ordentlichen Kündigung.
FehlerAls Härte werden nur persönliche Umstände wie Alter oder Krankheit geprüft.
RichtigEine Härte kommt auch dann in Betracht, wenn sich keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen beschaffen lässt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema