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Soziale Handlungslehre

Strafrecht

Nach der sozialen Handlungslehre ist Handlung jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrscht oder beherrschbar ist und soziale Relevanz besitzt, also die Beziehungen des Einzelnen zu seiner Umwelt berührt und sozial bewertet werden kann. Sie umfasst damit sowohl vorsätzliches und fahrlässiges Tun als auch Unterlassen.

Merksatz

Soziale Bedeutung allein genügt nicht; das menschliche Verhalten muss auch vom Willen beherrschbar sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea tritt Ben bewusst gegen das Schienbein. Ben bekommt dadurch einen blauen Fleck.

Trifft „Soziale Handlungslehre“ hier zu?

„Soziale Handlungslehre“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Menschliches Verhalten
    Der Tritt ist eine menschliche Körperbewegung.
    erfüllt
  2. 2
    Vom Willen beherrscht oder beherrschbar
    Lea führt die Bewegung bewusst und willensgesteuert aus.
    erfüllt
  3. 3
    Soziale Relevanz
    Die Verletzung eines anderen Menschen berührt das soziale Zusammenleben.
    erfüllt
BFall B

Als eine Ärztin bei Lea den Sehnenreflex am Knie auslöst, 1schnellt Leas Unterschenkel nach vorn und trifft Ben am Schienbein. Die Bewegung läuft rein reflexartig ab und ist für Lea nicht durch ihren Willen steuerbar. 3Ben bekommt dadurch einen blauen Fleck.

Trifft „Soziale Handlungslehre“ hier zu?

„Soziale Handlungslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vom Willen beherrscht oder beherrschbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Menschliches Verhalten
    Die Bewegung geht vom Körper eines Menschen aus.
    erfüllt
  2. 2
    Vom Willen beherrscht oder beherrschbar
    Die reine Reflexbewegung ist weder willensgesteuert noch durch Leas Willen beherrschbar.
    fehlt
  3. 3
    Soziale Relevanz
    Die körperliche Verletzung eines anderen Menschen hat soziale Bedeutung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerHandlung wird mit vorsätzlichem Handeln gleichgesetzt.

RichtigDie soziale Handlungslehre erfasst auch fahrlässiges Tun und Unterlassen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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