Definitionen
Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)
§ 311 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDie Sicherungsabrede ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, der den Zweck der bestellten Sicherheit festlegt, die gesicherte Forderung bestimmt und die Verpflichtung des Sicherungsnehmers begründet, die Sicherheit bei Wegfall des Sicherungszwecks zurückzugewähren.
Die vereinbarte Zweckbindung entscheidet darüber, wofür und wie lange der Sicherungsnehmer die Sicherheit behalten darf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva und ihre Bank vereinbaren für einen zinslosen Kredit über 10.000 Euro eine zusätzliche Absicherung. Dafür überträgt Eva der Bank das Eigentum an ihrer Maschine und darf sie weiter nutzen. In einem gesonderten Vertrag legen beide fest, dass das Eigentum nur die Rückzahlung dieses Kredits absichert und nach vollständiger Rückzahlung an Eva zurückzuübertragen ist.
Trifft „Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und SicherungsnehmerEva als Sicherungsgeberin und die Bank als Sicherungsnehmerin vereinbaren vertragliche Bindungen für die Sicherheit.
- 2erfülltRegelung von Sicherungszweck, gesicherter Forderung und RückgewährDer Vertrag bestimmt den Sicherungszweck, den konkreten Rückzahlungsanspruch und die Rückübertragung nach dessen Erfüllung.
1Eva hat ihrer Bank zur Absicherung eines Kredits das Eigentum an einer Maschine übertragen und nutzt sie weiter. Nun verkauft die Bank Eva in einem gesonderten Vertrag einen gebrauchten Büroschrank für 100 Euro. Dieser Kaufvertrag enthält ausschließlich Vereinbarungen über den Schrank und dessen Bezahlung.
Trifft „Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und SicherungsnehmerDer Kaufvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Eva und der Bank, die bereits Sicherungsgeberin und Sicherungsnehmerin sind.
- 2fehltRegelung von Sicherungszweck, gesicherter Forderung und RückgewährDer hier betrachtete Kaufvertrag regelt keine Sicherungsbindung, sondern ausschließlich den Erwerb des Schranks.
Typische Fehler
FehlerDie Sicherungsabrede wird mit der dinglichen Einigung über die Eigentumsübertragung gleichgesetzt.
RichtigDie Sicherungsabrede regelt die schuldrechtliche Bindung der Sicherheit und ist von der dinglichen Eigentumsübertragung zu unterscheiden.
FehlerDer Sicherungsnehmer dürfe die Sicherheit nach Wegfall des Sicherungszwecks behalten, weil sie ihm wirksam übertragen wurde.
RichtigMit dem Wegfall des Sicherungszwecks ist der Sicherungsnehmer zur Rückgewähr verpflichtet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata