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Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)

§ 311 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Sicherungsabrede ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, der den Zweck der bestellten Sicherheit festlegt, die gesicherte Forderung bestimmt und die Verpflichtung des Sicherungsnehmers begründet, die Sicherheit bei Wegfall des Sicherungszwecks zurückzugewähren.

Merksatz

Die vereinbarte Zweckbindung entscheidet darüber, wofür und wie lange der Sicherungsnehmer die Sicherheit behalten darf.

Sicherungsabrede oder Sicherungsübereignung?Die Sicherungsabrede regelt die Bindung der Sicherheit. Die Sicherungsübereignung überträgt das Eigentum. Beide können in derselben Urkunde stehen.
Sicherungsabrede
Sicherungsübereignung
Rechtliche Ebene
Schuldrechtlicher Vertrag
Dingliches Rechtsgeschäft
Aufgabe
Sicherungszweck, gesicherte Forderung und Rückgewähr regeln
Eigentum an einer beweglichen Sache zur Sicherheit übertragen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva und ihre Bank vereinbaren für einen zinslosen Kredit über 10.000 Euro eine zusätzliche Absicherung. Dafür überträgt Eva der Bank das Eigentum an ihrer Maschine und darf sie weiter nutzen. In einem gesonderten Vertrag legen beide fest, dass das Eigentum nur die Rückzahlung dieses Kredits absichert und nach vollständiger Rückzahlung an Eva zurückzuübertragen ist.

Trifft „Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ hier zu?

„Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer
    Eva als Sicherungsgeberin und die Bank als Sicherungsnehmerin vereinbaren vertragliche Bindungen für die Sicherheit.
    erfüllt
  2. 2
    Regelung von Sicherungszweck, gesicherter Forderung und Rückgewähr
    Der Vertrag bestimmt den Sicherungszweck, den konkreten Rückzahlungsanspruch und die Rückübertragung nach dessen Erfüllung.
    erfüllt
BFall B

1Eva hat ihrer Bank zur Absicherung eines Kredits das Eigentum an einer Maschine übertragen und nutzt sie weiter. Nun verkauft die Bank Eva in einem gesonderten Vertrag einen gebrauchten Büroschrank für 100 Euro. Dieser Kaufvertrag enthält ausschließlich Vereinbarungen über den Schrank und dessen Bezahlung.

Trifft „Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ hier zu?

„Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Regelung von Sicherungszweck, gesicherter Forderung und Rückgewähr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer
    Der Kaufvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Eva und der Bank, die bereits Sicherungsgeberin und Sicherungsnehmerin sind.
    erfüllt
  2. 2
    Regelung von Sicherungszweck, gesicherter Forderung und Rückgewähr
    Der hier betrachtete Kaufvertrag regelt keine Sicherungsbindung, sondern ausschließlich den Erwerb des Schranks.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Sicherungsabrede wird mit der dinglichen Einigung über die Eigentumsübertragung gleichgesetzt.

RichtigDie Sicherungsabrede regelt die schuldrechtliche Bindung der Sicherheit und ist von der dinglichen Eigentumsübertragung zu unterscheiden.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Sicherungsnehmer dürfe die Sicherheit nach Wegfall des Sicherungszwecks behalten, weil sie ihm wirksam übertragen wurde.

RichtigMit dem Wegfall des Sicherungszwecks ist der Sicherungsnehmer zur Rückgewähr verpflichtet.

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