Definitionen
Sicherung vs. Befriedigung
§§ 253, 255 StGB · StrafrechtDie Sicherung und die Befriedigung betreffen die Erlangung einer Sache im Zusammenhang mit einer Forderung: Sicherung meint die Inpfandnahme zur Absicherung einer auch künftigen Forderung, Befriedigung die Erlangung zur unmittelbaren Tilgung einer bestehenden Forderung. Die Unterscheidung ist für die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub sowie für die Bereicherungsabsicht bei Erpressung und räuberischer Erpressung relevant. Ein Anspruch auf Befriedigung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Sicherung; die erzwungene Erlangung einer nicht geschuldeten Sicherheit kann eine Erpressung begründen, ohne dass es dafür einer Zueignungsabsicht bedarf.
Auch wer nur eine Sicherheit erzwingen will, kann sich wegen Erpressung strafbar machen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ben schuldet Anna 200 Euro aus einem Darlehen; eine Sicherheit haben beide nicht vereinbart. Anna droht Ben, ihn sofort zu schlagen, wenn er ihr seine Armbanduhr nicht übergibt. 1Ben übergibt ihr die Uhr. 3Anna will sie ausschließlich bis zur Rückzahlung aufbewahren und danach unbeschädigt zurückgeben.
Trifft „Sicherung vs. Befriedigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangung einer SacheAnna erhält mit der Armbanduhr eine Sache.
- 2erfülltZusammenhang mit einer ForderungDie Übergabe steht im Zusammenhang mit Annas Rückzahlungsforderung.
- 3erfülltSache dient als Pfand oder zur unmittelbaren TilgungAnna will die Uhr als Sicherheit behalten, nicht anstelle der geschuldeten Zahlung erhalten.
Ben schuldet Anna 200 Euro aus einem Darlehen; eine Sicherheit haben beide nicht vereinbart. Anna droht Ben, ihn sofort zu schlagen, wenn er ihr seine Armbanduhr nicht übergibt. 1Ben übergibt ihr die Uhr. 2Anna will Ben wegen der verspäteten Rückzahlung ärgern, die Uhr nur über Nacht wegschließen und sie ihm am nächsten Morgen unabhängig von einer Zahlung unbeschädigt zurückgeben.
Trifft „Sicherung vs. Befriedigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangung einer SacheAnna erhält mit der Armbanduhr eine Sache.
- 2erfülltZusammenhang mit einer ForderungAnlass für die Erlangung der Uhr ist die ausstehende Rückzahlung.
- 3fehltSache dient als Pfand oder zur unmittelbaren TilgungDie Uhr soll weder die Zahlung absichern noch die Schuld tilgen, sondern nur vorübergehend zum Ärgern entzogen werden.
Typische Fehler
FehlerAus einem Zahlungsanspruch wird zugleich ein Anspruch auf eine beliebige Sicherheit abgeleitet.
RichtigDer Zahlungsanspruch allein berechtigt nicht dazu, eine bestimmte Sache als Sicherheit zu verlangen.
FehlerEine Erpressung wird ausgeschlossen, weil der Täter die erlangte Sache nach Zahlung zurückgeben will.
RichtigDie geplante Rückgabe schließt eine Erpressung nicht aus, denn diese setzt keine Zueignungsabsicht voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema