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Sicherungsfall

Zivilrecht

Der Sicherungsfall ist das Ereignis, das den Sicherungsnehmer nach der Sicherungsabrede im Verhältnis zum Sicherungsgeber berechtigt, auf eine zur Sicherung einer Forderung bestellte Sicherheit zuzugreifen, insbesondere sie zu verwerten; er tritt regelmäßig ein, wenn der Schuldner die gesicherte Forderung bei Fälligkeit nicht erfüllt. Bei einer Sicherungsgrundschuld sind daneben die gesetzlichen Voraussetzungen der Verwertung, insbesondere die Fälligkeit der Grundschuld, zu beachten.

Merksatz

Ob die Sicherheit verwertet werden darf, richtet sich im Innenverhältnis nach der Sicherungsabrede.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Unternehmerin Lea hat ihrer Bank für einen Geschäftskredit eine Grundschuld an ihrem Grundstück bestellt. Beide haben vereinbart, dass die Bank das Grundstück erst dann verwerten darf, wenn Lea den fälligen Kredit auch zwei Wochen nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht zurückzahlt. 2Lea hat den seit vier Wochen fälligen Kredit nicht zurückgezahlt; die schriftliche Zahlungsaufforderung hat sie vor drei Wochen erhalten. Die Kündigung der Grundschuld mit einer Frist von sechs Monaten ist Lea bereits vor acht Monaten zugegangen.

Trifft „Sicherungsfall“ hier zu?

„Sicherungsfall“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherheit zur Absicherung einer Forderung
    Die Grundschuld sichert die Forderung der Bank aus dem Geschäftskredit.
    erfüllt
  2. 2
    Vertraglich festgelegtes Verwertungsereignis eingetreten
    Die vereinbarte Wartezeit von zwei Wochen ist bei weiterhin ausstehender Zahlung abgelaufen.
    erfüllt
BFall B

1Unternehmerin Lea hat ihrer Bank für einen Geschäftskredit eine Grundschuld an ihrem Grundstück bestellt. Beide haben vereinbart, dass die Bank das Grundstück erst dann verwerten darf, wenn Lea den fälligen Kredit auch zwei Wochen nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht zurückzahlt. Lea hat den seit vier Wochen fälligen Kredit nicht zurückgezahlt; die schriftliche Zahlungsaufforderung hat sie vor einer Woche erhalten. Die Kündigung der Grundschuld mit einer Frist von sechs Monaten ist Lea bereits vor acht Monaten zugegangen.

Trifft „Sicherungsfall“ hier zu?

„Sicherungsfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vertraglich festgelegtes Verwertungsereignis eingetreten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherheit zur Absicherung einer Forderung
    Die Grundschuld sichert die Forderung der Bank aus dem Geschäftskredit.
    erfüllt
  2. 2
    Vertraglich festgelegtes Verwertungsereignis eingetreten
    Seit der Zahlungsaufforderung ist erst eine Woche vergangen, sodass die vereinbarte Wartezeit noch läuft.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerMit Eintritt des Sicherungsfalls wird die sofortige Verwertung einer Sicherungsgrundschuld für zulässig gehalten.

RichtigZusätzlich müssen die gesetzlichen Verwertungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere muss die Grundschuld fällig sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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