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Sicherungsabtretung

§ 398 BGB · Zivilrecht

Die Sicherungsabtretung ist die Abtretung einer Forderung gemäß §§ 398 ff. BGB, die der Sicherung einer Verbindlichkeit des Zedenten oder eines Dritten dient. Der Zessionar erwirbt die volle Gläubigerstellung, darf die Forderung im Innenverhältnis aber nur nach Maßgabe der Sicherungsabrede verwerten und ist bei Wegfall des Sicherungszwecks grundsätzlich zur Rückabtretung verpflichtet.

Merksatz

Der Sicherungsnehmer wird Gläubiger, bleibt aber im Innenverhältnis an den Sicherungszweck gebunden.

Wer ist nach der Abtretung Gläubiger?Gezeigt ist die Sicherung einer eigenen Schuld. Oben stehen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, unten der Schuldner der übertragenen Forderung.
AbtretungAbgetreteneForderungNicht mehr GläubigerZSicherungsgeber(Zedent)NSicherungsnehmer(Zessionar)DSchuldner derabgetretenen Forderung123ZSicherungsgeber(Zedent)NSicherungsnehmer(Zessionar)DSchuldner derabgetretenen Forderung
1
Abtretung
Der Sicherungsgeber überträgt die Forderung zur Absicherung einer Verbindlichkeit.
2
Abgetretene Forderung
Der Sicherungsnehmer ist nun Inhaber der Forderung gegen den Schuldner.
3
Nicht mehr Gläubiger
Der Sicherungsgeber verliert durch die Übertragung seine bisherige Gläubigerstellung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea schuldet einer Bank 4.000 Euro aus einem Kredit. 1Sie vereinbart mit der Bank, dass ihre noch offene Forderung auf 4.000 Euro gegen Tom aus einem Verkauf auf die Bank übergeht, 2um den Kredit abzusichern. Die Bank darf die Forderung erst einziehen, wenn Lea den fälligen Kredit nicht zurückzahlt, und muss sie nach vollständiger Rückzahlung des Kredits samt Zinsen an Lea zurückübertragen.

Trifft „Sicherungsabtretung“ hier zu?

„Sicherungsabtretung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Übertragung einer Forderung
    Lea und die Bank vereinbaren den Wechsel der Gläubigerstellung an einer bestimmten Forderung.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit
    Die übertragene Forderung sichert Leas eigene Kreditschuld gegenüber der Bank.
    erfüllt
BFall B

Lea hat gegen Tom eine noch offene Forderung auf 4.000 Euro aus einem Verkauf. 1Lea und eine Bank vereinbaren den Verkauf und die Übertragung dieser Forderung auf die Bank für 3.800 Euro. Die Bank zahlt den Kaufpreis sofort; die Forderung soll keine andere Schuld absichern.

Trifft „Sicherungsabtretung“ hier zu?

„Sicherungsabtretung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sicherung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Übertragung einer Forderung
    Lea überträgt der Bank durch Vertrag ihre Forderung gegen Tom.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit
    Die Übertragung dient der Durchführung eines Forderungskaufs und nicht der Absicherung einer Verbindlichkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach vollständiger Tilgung der gesicherten Schuld falle die Forderung stets automatisch an den Zedenten zurück.

RichtigBei Wegfall des Sicherungszwecks kann grundsätzlich die Rückübertragung verlangt werden; ein automatischer Rückfall tritt nicht stets ein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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