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Sicherungsanordnung

§ 123 I 1 VwGO · Öffentliches Recht

Die Sicherungsanordnung ist eine Form der einstweiligen Anordnung nach § 123 I 1 VwGO, durch die das Gericht einen bestehenden Zustand vorläufig sichert, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung dieses Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes, die glaubhaft zu machen sind (§ 123 III VwGO i.V.m. §§ 920 II, 294 ZPO).

Merksatz

Die Sicherungsanordnung soll verhindern, dass Zustandsänderungen die spätere Durchsetzung eines Rechts gefährden.

Sichern oder vorläufig regeln?Die Sicherungsanordnung bewahrt den vorhandenen Zustand. Die Regelungsanordnung gestaltet einen vorläufigen Zustand.
Sicherungsanordnung
Regelungsanordnung
Ziel
Einen bestehenden Zustand vorläufig bewahren.
Einen vorläufigen Zustand in einem streitigen Rechtsverhältnis gestalten.
Dringlichkeit
Eine drohende Zustandsänderung gefährdet die Durchsetzung eines Rechts.
Eine vorläufige Regelung ist nötig, etwa wegen drohender erheblicher Nachteile.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora gehört ein Grundstück mit einer Mauer. Die Gemeinde will die Mauer am nächsten Morgen zur Verbreiterung einer öffentlichen Straße abreißen; Nora hat das nicht erlaubt, die Gemeinde besitzt keine Rechte an dem Grundstück und hat keinen Bescheid erlassen. Nora beantragt beim Verwaltungsgericht, den Abriss bis zur Entscheidung über ihre Klage gegen das Vorhaben zu untersagen. Sie legt einen aktuellen Grundbuchauszug und ein Schreiben der Gemeinde vor, das den angekündigten Abriss und die fehlende Erlaubnis Noras bestätigt.

Trifft „Sicherungsanordnung“ hier zu?

„Sicherungsanordnung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorläufige Sicherung eines bestehenden Zustands
    Die Mauer soll bis zur Entscheidung in der Hauptsache erhalten bleiben.
    erfüllt
  2. 2
    Anordnungsanspruch
    Nora kann den bevorstehenden hoheitlichen Eingriff in ihr Eigentum mit einem öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch abwehren.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnungsgrund durch drohende Zustandsänderung
    Der unmittelbar bevorstehende Abriss würde die Durchsetzung des Anspruchs auf Erhaltung der Mauer vereiteln.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund
    Die Unterlagen belegen sowohl Noras Eigentum und den geplanten Eingriff als auch dessen zeitliche Dringlichkeit.
    erfüllt
BFall B

Nora gehört ein Grundstück mit einer Mauer. Die Gemeinde will die Mauer am nächsten Morgen zur Verbreiterung einer öffentlichen Straße abreißen; Nora hat das nicht erlaubt, die Gemeinde besitzt keine Rechte an dem Grundstück und hat keinen Bescheid erlassen. Nora beantragt beim Verwaltungsgericht, den Abriss bis zur Entscheidung über ihre Klage gegen das Vorhaben zu untersagen. Für diese Angaben hat das Gericht nur Noras bloße Behauptungen; die Gemeinde bestreitet sie, und Nora bietet keinerlei Belege oder andere Beweismittel an.

Trifft „Sicherungsanordnung“ hier zu?

„Sicherungsanordnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorläufige Sicherung eines bestehenden Zustands
    Noras Antrag zielt darauf, die vorhandene Mauer vorläufig zu erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Anordnungsanspruch
    Nach den tatsächlichen Verhältnissen besteht ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den bevorstehenden Eigentumseingriff.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnungsgrund durch drohende Zustandsänderung
    Der tatsächlich unmittelbar bevorstehende Abriss begründet die erforderliche Dringlichkeit.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund
    Die bestrittenen bloßen Behauptungen reichen ohne weitere Grundlage nicht zur Glaubhaftmachung aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede vorläufige gerichtliche Regelung wird als Sicherungsanordnung eingeordnet.

RichtigSoll ein vorläufiger Zustand gestaltet werden, statt einen bestehenden Zustand zu bewahren, kommt eine Regelungsanordnung in Betracht.

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob Anspruch und Dringlichkeit tatsächlich bestehen.

RichtigDie Tatsachen, aus denen sich Anspruch und Dringlichkeit ergeben, müssen außerdem glaubhaft gemacht werden.

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