Definitionen
Sicherungsübereignung
§§ 929, 930 BGB · ZivilrechtDie Sicherungsübereignung ist die Übereignung einer beweglichen Sache vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer zur Sicherung einer Forderung, wobei der Sicherungsgeber regelmäßig den unmittelbaren Besitz durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) behält und der Sicherungsnehmer das Eigentum nur treuhänderisch zur Sicherung hält. Nach Wegfall des Sicherungszwecks ist das Eigentum nach Maßgabe der Sicherungsabrede zurückzuübertragen; bei entsprechend auflösend bedingter Übereignung fällt es automatisch zurück.
Eigentum kann eine Forderung sichern, obwohl die Sache beim bisherigen unmittelbaren Besitzer bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Unternehmerin Anna nimmt bei einer Bank ein Darlehen auf und vereinbart mit ihr, dass ihre eigene Druckmaschine bis zur Rückzahlung als Sicherheit dient. Beide vereinbaren, dass die Bank sofort Eigentümerin der genau bezeichneten Maschine wird und Anna sie in ihrer Werkstatt weiter benutzen darf. Anna muss die Maschine für die Bank aufbewahren und ihr bei ausbleibender Rückzahlung herausgeben. Die Bank darf die Maschine nur nach den vereinbarten Regeln zur Befriedigung ihrer Darlehensforderung verkaufen und muss Anna das Eigentum nach vollständiger Rückzahlung wieder übertragen.
Trifft „Sicherungsübereignung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBewegliche SacheDie Druckmaschine ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
- 2erfülltEigentumsübertragungDie Eigentumseinigung und das vereinbarte Besitzmittlungsverhältnis übertragen der Bank das Eigentum.
- 3erfülltSicherung einer ForderungDie Maschine soll den Rückzahlungsanspruch der Bank absichern.
- 4erfülltTreuhänderische BindungDie Bank ist bei der Verwertung und Rückgewähr an die Vereinbarung mit Anna gebunden.
Anna möchte 1ihre eigene Druckmaschine während eines längeren Auslandsaufenthalts durch Berta verwalten lassen. 2Beide vereinbaren, dass Berta Eigentümerin der genau bezeichneten Maschine wird, und Anna übergibt sie ihr. 4Berta darf die Maschine ausschließlich für Anna vermieten und muss Anna alle Einnahmen auszahlen sowie auf Verlangen das Eigentum zurückübertragen. Die Vereinbarung dient allein der Verwaltung der Maschine und nicht der Absicherung einer Forderung.
Trifft „Sicherungsübereignung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBewegliche SacheDie Druckmaschine ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
- 2erfülltEigentumsübertragungDurch Einigung und Übergabe erhält Berta das Eigentum an der Maschine.
- 3fehltSicherung einer ForderungDie Eigentumsübertragung soll ausschließlich die Verwaltung ermöglichen und keine Forderung absichern.
- 4erfülltTreuhänderische BindungBerta muss das Eigentum im Interesse Annas ausüben und es auf Verlangen zurückübertragen.
Typische Fehler
FehlerDer Sicherungsnehmer erwirbt wie ein Pfandgläubiger lediglich ein beschränktes dingliches Recht.
RichtigDer Sicherungsnehmer erhält Eigentum, ist aber im Innenverhältnis an die Sicherungsabrede gebunden.
FehlerMit vollständiger Rückzahlung fällt das Eigentum stets automatisch an den Sicherungsgeber zurück.
RichtigOb das Eigentum automatisch zurückfällt oder zurückübertragen werden muss, hängt von der vereinbarten Gestaltung ab.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema