Definitionen
Sichbemächtigen
§ 239a StGB · StrafrechtSichbemächtigen bedeutet, dass der Täter die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Opfer erlangt, indem er es in seine Gewalt bringt und damit die Verfügungsgewalt über die Person des Opfers begründet, sodass er dessen Fortbewegungsfreiheit nach seinem Willen bestimmen kann.
Eine bloße Kontrollmöglichkeit ersetzt nicht die tatsächliche Herrschaft über das Opfer.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Leon fesselt seine Nachbarin Mira an einen schweren Stuhl und bewacht sie in einem Lagerraum. Mira kann die Fesseln nicht lösen und den Raum nicht verlassen. Leon ruft Miras Bruder an und verlangt Geld für ihre Freilassung.
Trifft „Sichbemächtigen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMensch als OpferMira ist ein anderer Mensch.
- 2erfülltErlangung tatsächlicher HerrschaftsgewaltDurch Fesselung und Bewachung beherrscht Leon Miras Körper und bestimmt ihre Fortbewegungsmöglichkeiten.
Leon ruft 1seine Nachbarin Mira an und kündigt an, sie am nächsten Tag einzusperren, falls ihr Bruder kein Geld zahlt. Mira geht während des Gesprächs weiter durch die Stadt und fährt danach allein nach Hause. Leon weiß nicht, wo Mira gerade ist, und hat niemanden zu ihr geschickt.
Trifft „Sichbemächtigen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMensch als OpferMira ist ein anderer Mensch.
- 2fehltErlangung tatsächlicher HerrschaftsgewaltLeon droht lediglich mit einem späteren Einsperren, ohne Mira bereits tatsächlich zu beherrschen.
Typische Fehler
FehlerSchon das Sichbemächtigen allein wird als vollendeter erpresserischer Menschenraub eingeordnet.
RichtigZusätzlich muss die von § 239a Abs. 1 StGB verlangte Verbindung zu einer Erpressung vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata