Definitionen
Sich-Entfernen
§ 142 StGB · StrafrechtSich-Entfernen liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter sich räumlich so weit vom Unfallort absetzt, dass er außerhalb des Bereichs gelangt, in dem feststellungsbereite Personen ihn als Unfallbeteiligten erwarten würden.
Eine bloße Ortsveränderung innerhalb des erwartbaren Aufenthaltsbereichs genügt nicht.
- 1Unfall im StraßenverkehrZunächst muss ein Verkehrsunfall vorliegen.
- 2UnfallbeteiligungDas Verhalten der Person muss als Beitrag zur Unfallverursachung in Betracht kommen.
- 3Sich-EntfernenDie Person verlässt den Bereich, in dem sie für Feststellungen erwartet werden kann.
- 4Verletzung der Pflichten vor OrtFeststellungen wurden nicht ermöglicht oder bei fehlender Feststellungsbereitschaft wurde nicht lange genug gewartet.
- 1Unfall im Straßenverkehr Zunächst muss ein Verkehrsunfall vorliegen.
- 2Unfallbeteiligung Das Verhalten der Person muss als Beitrag zur Unfallverursachung in Betracht kommen.
- 3Sich-Entfernen Die Person verlässt den Bereich, in dem sie für Feststellungen erwartet werden kann.
- 4Verletzung der Pflichten vor Ort Feststellungen wurden nicht ermöglicht oder bei fehlender Feststellungsbereitschaft wurde nicht lange genug gewartet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Auf einem öffentlich zugänglichen Supermarktparkplatz 1stößt Paul beim Ausparken gegen Leas geparktes Auto und beschädigt dessen Tür. Paul bemerkt den Zusammenstoß. 2Danach fährt er zwei Kilometer bis zu seiner Wohnung und geht hinein.
Trifft „Sich-Entfernen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnfallbeteiligterPaul hat den Zusammenstoß durch sein Fahrverhalten verursacht.
- 2erfülltRäumliches Verlassen des erwartbaren AufenthaltsbereichsIn seiner zwei Kilometer entfernten Wohnung ist Paul nicht mehr dort, wo feststellungsbereite Personen ihn erwarten würden.
Auf einem öffentlich zugänglichen Supermarktparkplatz 1stößt Paul beim Ausparken gegen Leas geparktes Auto und beschädigt dessen Tür. Paul bemerkt den Zusammenstoß. Er steigt aus und bleibt für alle sichtbar zwei Meter neben den beiden Autos stehen.
Trifft „Sich-Entfernen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnfallbeteiligterPaul hat den Zusammenstoß durch sein Fahrverhalten verursacht.
- 2fehltRäumliches Verlassen des erwartbaren AufenthaltsbereichsUnmittelbar neben den Autos bleibt Paul in dem Bereich, in dem feststellungsbereite Personen ihn erwarten würden.
Typische Fehler
FehlerJede Bewegung vom genauen Kollisionspunkt wird bereits als Sich-Entfernen gewertet.
RichtigErforderlich ist das Verlassen des Bereichs, in dem feststellungsbereite Personen den Unfallbeteiligten erwarten würden.
FehlerNach Ablauf einer angemessenen Wartezeit wird bereits das Sich-Entfernen als solches verneint.
RichtigAuch nach erfüllter Wartepflicht kann ein Sich-Entfernen vorliegen; anschließend müssen die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglicht werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema