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Sich-Verschaffen

Strafrecht

Sich-Verschaffen bezeichnet die Erlangung der selbstständigen tatsächlichen Verfügungsgewalt über eine Sache oder ein Tatobjekt zu eigenen Zwecken, sodass der Täter in der Lage ist, nach eigenem Belieben darüber zu verfügen. Dies setzt nach der Rechtsprechung ein einverständliches Zusammenwirken mit dem bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt voraus.

Merksatz

Bloßer Zugriff genügt nicht: Der Täter muss unabhängig über den Gegenstand verfügen können.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom hat eine Uhr gestohlen. Er verkauft und übergibt sie Lea, die von dem Diebstahl weiß. Lea nimmt die Uhr mit nach Hause, um sie selbst zu tragen, und entscheidet nun allein über ihre Nutzung und einen möglichen Verkauf.

Trifft „Sich-Verschaffen“ hier zu?

„Sich-Verschaffen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlangung selbstständiger tatsächlicher Verfügungsgewalt
    Lea erhält die Uhr und kann unabhängig von Tom über sie verfügen.
    erfüllt
  2. 2
    Verfügung zu eigenen Zwecken
    Lea übernimmt die Uhr für ihre eigene Nutzung.
    erfüllt
  3. 3
    Einverständliches Zusammenwirken mit dem bisherigen Inhaber
    Tom überträgt Lea die Verfügungsgewalt im gegenseitigen Einverständnis.
    erfüllt
BFall B

Tom hat eine Uhr gestohlen und bewahrt sie in seiner Wohnung auf. Lea weiß von dem Diebstahl und nimmt die Uhr ohne Toms Wissen und gegen seinen Willen aus der Wohnung mit. Sie trägt die Uhr fortan selbst und entscheidet allein über ihre Nutzung und einen möglichen Verkauf.

Trifft „Sich-Verschaffen“ hier zu?

„Sich-Verschaffen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einverständliches Zusammenwirken mit dem bisherigen Inhaber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlangung selbstständiger tatsächlicher Verfügungsgewalt
    Lea erlangt die tatsächliche Herrschaft über die Uhr und entscheidet selbstständig über sie.
    erfüllt
  2. 2
    Verfügung zu eigenen Zwecken
    Lea verwendet die Uhr für sich selbst.
    erfüllt
  3. 3
    Einverständliches Zusammenwirken mit dem bisherigen Inhaber
    Tom wirkt an der Übertragung der Verfügungsgewalt nicht einverständlich mit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch die eigenmächtige Wegnahme beim bisherigen Inhaber wird als Sich-Verschaffen eingeordnet.

RichtigErforderlich ist ein einverständliches Zusammenwirken mit dem bisherigen Inhaber; eine Wegnahme ohne sein Einverständnis genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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