Definitionen
Sich-Versprechen-Lassen
§ 331 StGB · StrafrechtSich-Versprechen-Lassen ist das Erlangen eines Versprechens auf einen Vorteil, also die ausdrückliche oder schlüssige Annahme einer ernsthaften, auf die künftige Herbeiführung des Vorteils gerichteten Zusage des Vorteilsgebers durch den Empfänger. Die bloße Kenntnisnahme genügt nicht; der Vorteil muss noch nicht eingetreten sein.
Die Handlungsvariante kann bereits vollendet sein, bevor der zugesagte Vorteil tatsächlich gewährt wird.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea arbeitet als Beamtin im Bauamt und bearbeitet Pauls Anträge. 1Paul hat 500 Euro beiseitegelegt und sagt Lea, dass er ihr dieses Geld nächste Woche privat als Dank für die bisherige Bearbeitung seiner Anträge geben werde. 2Lea sagt ausdrücklich, dass sie mit der Zahlung einverstanden ist. Eine Erlaubnis ihrer Behörde gibt es nicht, und Lea meldet das Gespräch dort auch später nicht.
Trifft „Sich-Versprechen-Lassen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErnsthafte Zusage eines künftigen VorteilsPaul sagt eine spätere private Zahlung zu und bereitet sie bereits vor.
- 2erfülltAusdrückliche oder schlüssige Annahme der ZusageLea stimmt der zugesagten Zahlung ausdrücklich zu.
Lea arbeitet als Beamtin im Bauamt und bearbeitet Pauls Anträge. 1Paul hat 500 Euro beiseitegelegt und sagt Lea, dass er ihr dieses Geld nächste Woche privat als Dank für die bisherige Bearbeitung seiner Anträge geben werde. Lea sagt ausdrücklich, dass sie das Angebot ablehnt und kein Geld erhalten möchte. Eine Erlaubnis ihrer Behörde gibt es nicht, und Lea meldet das Gespräch dort auch später nicht.
Trifft „Sich-Versprechen-Lassen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErnsthafte Zusage eines künftigen VorteilsPaul sagt eine spätere private Zahlung zu und bereitet sie bereits vor.
- 2fehltAusdrückliche oder schlüssige Annahme der ZusageLea weist die Zusage ausdrücklich zurück, statt ihr zuzustimmen.
Typische Fehler
FehlerAllein das Anhören einer Zusage wird bereits als Einverständnis gewertet.
RichtigDer Empfänger muss der Zusage ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zustimmen; bloßes Zuhören genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema