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Sich-Bereit-Erklären

§ 30 II Var. 1 StGB · Strafrecht

Das Sich-Bereit-Erklären im Sinne des § 30 II Var. 1 StGB liegt vor, wenn jemand gegenüber einem anderen ernsthaft und endgültig seine Bereitschaft erklärt, ein Verbrechen als Täter zu begehen oder zu einem solchen anzustiften, und sich dadurch diesem gegenüber binden will.

Merksatz

Entscheidend ist die verbindlich erklärte Bereitschaft zu einem Verbrechen als Täter oder Anstifter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara bittet Leon, den Kioskbesitzer niederzuschlagen, damit Leon ungestört das Geld aus der Kasse nehmen und behalten kann. Leon antwortet: „Das übernehme ich morgen für dich; darauf kannst du dich verlassen.“ Er will den Plan tatsächlich ausführen und hat sich ohne Vorbehalt dazu entschlossen.

Trifft „Sich-Bereit-Erklären“ hier zu?

„Sich-Bereit-Erklären“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung gegenüber einem anderen
    Leon erklärt Mara seine Bereitschaft zur Ausführung des Plans.
    erfüllt
  2. 2
    Ernsthafte und endgültige Erklärung
    Leon meint seine Zusage ernst und hat seine Entscheidung bereits abschließend getroffen.
    erfüllt
  3. 3
    Verbrechen als Täter begehen oder hierzu anstiften
    Leon soll selbst einen Raub begehen, der nach § 249 Abs. 1 StGB ein Verbrechen ist.
    erfüllt
  4. 4
    Bindungswille gegenüber dem anderen
    Leon will Mara gegenüber verbindlich für die Ausführung des Plans einstehen.
    erfüllt
BFall B

Mara bittet Leon, heimlich das ungesicherte Fahrrad ihres Nachbarn aus dessen offenem Garten zu nehmen, damit Leon es verkaufen und den Erlös behalten kann. Leon antwortet: „Das übernehme ich morgen für dich; darauf kannst du dich verlassen.“ Er will den Plan tatsächlich ausführen und hat sich ohne Vorbehalt dazu entschlossen.

Trifft „Sich-Bereit-Erklären“ hier zu?

„Sich-Bereit-Erklären“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbrechen als Täter begehen oder hierzu anstiften

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung gegenüber einem anderen
    Leon erklärt Mara seine Bereitschaft zur Ausführung des Plans.
    erfüllt
  2. 2
    Ernsthafte und endgültige Erklärung
    Leon meint seine Zusage ernst und hat seine Entscheidung bereits abschließend getroffen.
    erfüllt
  3. 3
    Verbrechen als Täter begehen oder hierzu anstiften
    Der geplante Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB ist ein Vergehen und kein Verbrechen.
    fehlt
  4. 4
    Bindungswille gegenüber dem anderen
    Leon will Mara gegenüber verbindlich für die Ausführung des Plans einstehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie erklärte Bereitschaft zur bloßen Beihilfe bei einem Verbrechen wird als ausreichend angesehen.

RichtigErfasst ist die Bereitschaft zur täterschaftlichen Begehung oder zur Anstiftung, nicht zur bloßen Beihilfe.

Voraussetzung vergessen

FehlerJede ernst gemeinte Mitteilung eines eigenen Tatplans wird als ausreichend behandelt.

RichtigDer Erklärende muss sich gegenüber dem Erklärungsempfänger binden wollen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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