Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Sexuelle Selbstbestimmung

§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG · Zivilrecht

Die sexuelle Selbstbestimmung ist das Recht jedes Menschen, frei und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob, mit wem und in welcher Weise er sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; sie ist als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zivilrechtlich geschützt, sodass Verletzungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen können.

Merksatz

Auch die Entscheidung gegen sexuelle Handlungen gehört zum geschützten Persönlichkeitsbereich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die erwachsene Lea wird von ihrem Partner gefragt, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr haben möchte. Lea lehnt aus eigenem Entschluss ab und wird dabei von niemandem unter Druck gesetzt.

Trifft „Sexuelle Selbstbestimmung“ hier zu?

„Sexuelle Selbstbestimmung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Freie und eigenverantwortliche Entscheidung
    Lea trifft ihre Entscheidung selbstständig und ohne Zwang.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidung über Stattfinden, Partner oder Gestaltung
    Lea entscheidet darüber, ob die vorgeschlagene Handlung stattfinden soll.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug zu eigenen sexuellen Handlungen
    Die Entscheidung betrifft eine sexuelle Handlung, an der Lea selbst beteiligt wäre.
    erfüllt
BFall B

Die erwachsene Lea wird von einer Bekannten gefragt, ob sie ihr zur Begrüßung die Hand geben möchte. Es geht beiden nur um eine gewöhnliche Begrüßung. Lea lehnt aus eigenem Entschluss ab und wird dabei von niemandem unter Druck gesetzt.

Trifft „Sexuelle Selbstbestimmung“ hier zu?

„Sexuelle Selbstbestimmung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug zu eigenen sexuellen Handlungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Freie und eigenverantwortliche Entscheidung
    Lea entscheidet selbstständig und ohne Zwang.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidung über Stattfinden, Partner oder Gestaltung
    Lea entscheidet darüber, ob der vorgeschlagene Händedruck stattfinden soll.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug zu eigenen sexuellen Handlungen
    Ein gewöhnlicher Händedruck zur Begrüßung hat hier keinen sexuellen Bezug.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Verletzung wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen unmittelbar ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.

RichtigFür Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB müssen zusätzlich insbesondere Verschulden und ein durch die Verletzung verursachter Schaden vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.