Definitionen
Die sexuelle Selbstbestimmung ist das Recht jedes Menschen, frei und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob, mit wem und in welcher Weise er sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; sie ist als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zivilrechtlich geschützt, sodass Verletzungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen können.
Auch die Entscheidung gegen sexuelle Handlungen gehört zum geschützten Persönlichkeitsbereich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die erwachsene Lea wird von ihrem Partner gefragt, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr haben möchte. Lea lehnt aus eigenem Entschluss ab und wird dabei von niemandem unter Druck gesetzt.
Trifft „Sexuelle Selbstbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFreie und eigenverantwortliche EntscheidungLea trifft ihre Entscheidung selbstständig und ohne Zwang.
- 2erfülltEntscheidung über Stattfinden, Partner oder GestaltungLea entscheidet darüber, ob die vorgeschlagene Handlung stattfinden soll.
- 3erfülltBezug zu eigenen sexuellen HandlungenDie Entscheidung betrifft eine sexuelle Handlung, an der Lea selbst beteiligt wäre.
Die erwachsene Lea wird von einer Bekannten gefragt, ob sie ihr zur Begrüßung die Hand geben möchte. Es geht beiden nur um eine gewöhnliche Begrüßung. Lea lehnt aus eigenem Entschluss ab und wird dabei von niemandem unter Druck gesetzt.
Trifft „Sexuelle Selbstbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFreie und eigenverantwortliche EntscheidungLea entscheidet selbstständig und ohne Zwang.
- 2erfülltEntscheidung über Stattfinden, Partner oder GestaltungLea entscheidet darüber, ob der vorgeschlagene Händedruck stattfinden soll.
- 3fehltBezug zu eigenen sexuellen HandlungenEin gewöhnlicher Händedruck zur Begrüßung hat hier keinen sexuellen Bezug.
Typische Fehler
FehlerAus einer Verletzung wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen unmittelbar ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.
RichtigFür Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB müssen zusätzlich insbesondere Verschulden und ein durch die Verletzung verursachter Schaden vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema