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Selbstverwaltungsgarantie

Art. 28 II GG · Öffentliches Recht

Die Selbstverwaltungsgarantie sichert Gemeinden für alle örtlichen Angelegenheiten sowie Gemeindeverbänden für ihren gesetzlich bestimmten Aufgabenbereich die eigenverantwortliche Regelung innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Sie umfasst eine institutionelle Garantie (Bestandsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung als Einrichtung), eine Aufgabengarantie (bei Gemeinden Allzuständigkeit für örtliche Angelegenheiten) sowie eine Eigenverantwortlichkeitsgarantie (weisungsfreie Wahrnehmung der Aufgaben), die sich insbesondere in Organisationshoheit, Personalhoheit, Finanzhoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit ausprägt. Daneben vermittelt sie Gemeinden und Gemeindeverbänden eine subjektive Rechtsstellung, die sie gegen Gesetze mit der Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4b GG) durchsetzen können; bei Landesgesetzen gilt dies nur, soweit keine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht möglich ist.

Merksatz

Selbstverwaltung schützt eigenverantwortliche Entscheidungen im kommunalen Aufgabenbereich, nicht eine unbegrenzte Zuständigkeit für sämtliche Staatsaufgaben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Rat der Stadt Lindenau möchte für die ausschließlich von ihr betriebene Stadtbibliothek neue Öffnungszeiten festlegen. 2Die Bibliothek dient der Lektüre und Bildung der Menschen vor Ort. 3Der Rat will darüber ohne staatliche Einzelanweisungen entscheiden.

Trifft „Selbstverwaltungsgarantie“ hier zu?

„Selbstverwaltungsgarantie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kommunaler Träger
    Der Rat handelt für die Stadt als Gemeinde.
    erfüllt
  2. 2
    Geschützter Aufgabenbereich
    Der Betrieb der Stadtbibliothek erfüllt ein örtliches Bildungs- und Kulturbedürfnis.
    erfüllt
  3. 3
    Eigenverantwortliche Regelung
    Die Stadt beansprucht eine eigene Entscheidung ohne staatliche Fachweisungen.
    erfüllt
BFall B

1Der Rat der Stadt Lindenau möchte festlegen, ob die Bundeswehr an einem Militäreinsatz im Ausland teilnimmt. Einen besonderen Bezug zu den Menschen oder Einrichtungen der Stadt hat das Vorhaben nicht. 3Der Rat will darüber ohne staatliche Einzelanweisungen entscheiden.

Trifft „Selbstverwaltungsgarantie“ hier zu?

„Selbstverwaltungsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geschützter Aufgabenbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kommunaler Träger
    Der Rat handelt für die Stadt als Gemeinde.
    erfüllt
  2. 2
    Geschützter Aufgabenbereich
    Die Entscheidung über einen Bundeswehreinsatz betrifft eine staatliche Verteidigungsaufgabe, keine örtliche Gemeindeaufgabe.
    fehlt
  3. 3
    Eigenverantwortliche Regelung
    Auch hier beansprucht die Stadt eine eigene Entscheidung ohne staatliche Fachweisungen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der institutionellen Garantie wird ein Anspruch jeder einzelnen Gemeinde auf unveränderten Fortbestand abgeleitet.

RichtigGeschützt ist die kommunale Selbstverwaltung als Einrichtung, nicht der unveränderte Bestand jeder einzelnen Gemeinde.

Verwechslung

FehlerDie örtliche Allzuständigkeit der Gemeinden wird auch Gemeindeverbänden zugeschrieben.

RichtigGemeindeverbände sind nur innerhalb ihres gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs geschützt; die örtliche Allzuständigkeit steht den Gemeinden zu.

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