Definitionen
Selbstverwaltungsgarantie
Art. 28 II GG · Öffentliches RechtDie Selbstverwaltungsgarantie sichert Gemeinden für alle örtlichen Angelegenheiten sowie Gemeindeverbänden für ihren gesetzlich bestimmten Aufgabenbereich die eigenverantwortliche Regelung innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Sie umfasst eine institutionelle Garantie (Bestandsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung als Einrichtung), eine Aufgabengarantie (bei Gemeinden Allzuständigkeit für örtliche Angelegenheiten) sowie eine Eigenverantwortlichkeitsgarantie (weisungsfreie Wahrnehmung der Aufgaben), die sich insbesondere in Organisationshoheit, Personalhoheit, Finanzhoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit ausprägt. Daneben vermittelt sie Gemeinden und Gemeindeverbänden eine subjektive Rechtsstellung, die sie gegen Gesetze mit der Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4b GG) durchsetzen können; bei Landesgesetzen gilt dies nur, soweit keine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht möglich ist.
Selbstverwaltung schützt eigenverantwortliche Entscheidungen im kommunalen Aufgabenbereich, nicht eine unbegrenzte Zuständigkeit für sämtliche Staatsaufgaben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Rat der Stadt Lindenau möchte für die ausschließlich von ihr betriebene Stadtbibliothek neue Öffnungszeiten festlegen. 2Die Bibliothek dient der Lektüre und Bildung der Menschen vor Ort. 3Der Rat will darüber ohne staatliche Einzelanweisungen entscheiden.
Trifft „Selbstverwaltungsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKommunaler TrägerDer Rat handelt für die Stadt als Gemeinde.
- 2erfülltGeschützter AufgabenbereichDer Betrieb der Stadtbibliothek erfüllt ein örtliches Bildungs- und Kulturbedürfnis.
- 3erfülltEigenverantwortliche RegelungDie Stadt beansprucht eine eigene Entscheidung ohne staatliche Fachweisungen.
1Der Rat der Stadt Lindenau möchte festlegen, ob die Bundeswehr an einem Militäreinsatz im Ausland teilnimmt. Einen besonderen Bezug zu den Menschen oder Einrichtungen der Stadt hat das Vorhaben nicht. 3Der Rat will darüber ohne staatliche Einzelanweisungen entscheiden.
Trifft „Selbstverwaltungsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKommunaler TrägerDer Rat handelt für die Stadt als Gemeinde.
- 2fehltGeschützter AufgabenbereichDie Entscheidung über einen Bundeswehreinsatz betrifft eine staatliche Verteidigungsaufgabe, keine örtliche Gemeindeaufgabe.
- 3erfülltEigenverantwortliche RegelungAuch hier beansprucht die Stadt eine eigene Entscheidung ohne staatliche Fachweisungen.
Typische Fehler
FehlerAus der institutionellen Garantie wird ein Anspruch jeder einzelnen Gemeinde auf unveränderten Fortbestand abgeleitet.
RichtigGeschützt ist die kommunale Selbstverwaltung als Einrichtung, nicht der unveränderte Bestand jeder einzelnen Gemeinde.
FehlerDie örtliche Allzuständigkeit der Gemeinden wird auch Gemeindeverbänden zugeschrieben.
RichtigGemeindeverbände sind nur innerhalb ihres gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs geschützt; die örtliche Allzuständigkeit steht den Gemeinden zu.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata