Definitionen
Sexuelle Handlung
§ 184h Nr. 1 StGB · StrafrechtEine sexuelle Handlung ist ein äußerlich erkennbares Verhalten, das nach seinem objektiven Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweist und, soweit es sich nicht um eindeutig sexuelle Handlungen handelt, nach den Gesamtumständen, insbesondere der Motivation des Täters, als sexuell zu bewerten ist; sie muss bezogen auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sein.
Sexualbezug allein genügt nicht; auch die Bedeutung für das jeweils geschützte Rechtsgut zählt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann greift einer erwachsenen Frau gegen ihren Willen unter das T-Shirt und knetet zehn Sekunden lang ihre nackten Brüste. Er will sich dadurch sexuell erregen.
Trifft „Sexuelle Handlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerlich erkennbares VerhaltenDas Greifen ist ein nach außen wahrnehmbares körperliches Verhalten.
- 2erfülltSexualbezug, bei Mehrdeutigkeit nach GesamtumständenDas Kneten der nackten Brüste weist hier bereits nach seinem Erscheinungsbild einen eindeutigen Sexualbezug auf.
- 3erfülltErheblichkeit bezogen auf das geschützte RechtsgutNach Körperregion, Intensität und Dauer ist die Berührung für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von einiger Erheblichkeit.
Ein Mann gibt einer ihm unbekannten erwachsenen Frau gegen ihren Willen 1einen flüchtigen Kuss auf die Wange. Der Kontakt dauert nur einen Sekundenbruchteil, und er berührt sie sonst nicht. 2Er will sich dadurch sexuell erregen.
Trifft „Sexuelle Handlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerlich erkennbares VerhaltenDer Kuss ist ein nach außen wahrnehmbares körperliches Verhalten.
- 2erfülltSexualbezug, bei Mehrdeutigkeit nach GesamtumständenDer für sich mehrdeutige Wangenkuss ist wegen der Erregungsabsicht sexuell einzuordnen.
- 3fehltErheblichkeit bezogen auf das geschützte RechtsgutEin flüchtiger Kuss auf die Wange erreicht die erforderliche Erheblichkeitsschwelle nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Erheblichkeit wird bei allen Sexualdelikten nach einem einheitlichen Maßstab beurteilt.
RichtigDie Erheblichkeit ist anhand des Rechtsguts zu bestimmen, das der jeweils geprüfte Tatbestand schützt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema