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Selbstverursachung

§ 35 Abs. 1 Satz 2 StGB · Strafrecht

Selbstverursachung liegt beim entschuldigenden Notstand nach herrschender Meinung vor, wenn der Täter die Gefahr selbst herbeigeführt hat und ihm diese Herbeiführung vorwerfbar ist. Die Entschuldigung entfällt deshalb nur, soweit ihm nach den Umständen die Hinnahme der Gefahr zumutbar war.

Merksatz

Auch eine selbst verursachte Gefahr führt nicht automatisch zum Ausschluss der Entschuldigung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Jan betritt das Eis eines Sees, 2obwohl er weiß, dass es wegen seiner geringen Dicke unter ihm jederzeit einbrechen kann. 1Durch seinen Schritt bricht das Eis, und er droht zu ertrinken; die einzige Rettungsmöglichkeit ist eine nahe schwimmende Holzplatte. Er stößt einen anderen Menschen von dieser Platte, die nur einen von beiden tragen kann, und klettert darauf. Der andere ertrinkt.

Trifft „Selbstverursachung“ hier zu?

„Selbstverursachung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigene Herbeiführung der Gefahr
    Jan hat durch seinen Schritt auf das Eis die Gefahr für sein Leben ausgelöst.
    erfüllt
  2. 2
    Vorwerfbarkeit der Herbeiführung
    Jan setzt sich trotz erkannter Einbruchgefahr auf das dünne Eis.
    erfüllt
BFall B

Jan betritt eine kurz zuvor fachkundig geprüfte und freigegebene Eisfläche; eine inzwischen entstandene Schwachstelle ist auch bei sorgfältigem Hinsehen nicht erkennbar. 1Durch seinen Schritt bricht das Eis, und er droht zu ertrinken; die einzige Rettungsmöglichkeit ist eine nahe schwimmende Holzplatte. Er stößt einen anderen Menschen von dieser Platte, die nur einen von beiden tragen kann, und klettert darauf. Der andere ertrinkt.

Trifft „Selbstverursachung“ hier zu?

„Selbstverursachung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorwerfbarkeit der Herbeiführung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigene Herbeiführung der Gefahr
    Auch hier löst Jans Schritt den Einbruch und damit die Gefahr für sein Leben aus.
    erfüllt
  2. 2
    Vorwerfbarkeit der Herbeiführung
    Jan durfte auf die Prüfung und Freigabe vertrauen und konnte die neue Schwachstelle nicht erkennen.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerWegen der eigenen Gefahrverursachung bereits das Vorliegen einer Notstandsgefahr verneinen.

RichtigDie Selbstverursachung betrifft die Zumutbarkeit der Gefahrhinnahme und damit eine Einschränkung der Entschuldigung, nicht das Bestehen der Gefahr.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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