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Sexuelle Belästigung

§ 3 Abs. 4 AGG · Zivilrecht

Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten – einschließlich unerwünschter sexueller Handlungen und Aufforderungen dazu, sexuell bestimmter körperlicher Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtem Zeigen oder sichtbarem Anbringen von pornographischen Darstellungen – bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Merksatz

Eine Verletzungsabsicht ist nicht nötig, wenn unerwünschtes sexuelles Verhalten die Würde tatsächlich verletzt.

Was unterscheidet die Belästigungsformen?Verglichen werden § 3 Abs. 4 und Abs. 3 AGG. Bei beiden muss das Verhalten unerwünscht sein; die Anforderungen an das Umfeld unterscheiden sich.
Sexuelle Belästigung
Belästigung
Anknüpfung
Sexuell bestimmtes Verhalten
Verhalten mit Bezug zu einem Grund aus § 1 AGG
Feindliches Umfeld
Möglich, aber neben der Würdeverletzung nicht erforderlich
Zusätzlich zur Würdeverletzung erforderlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei der Arbeit fasst ein Kollege Lea absichtlich an die Brust, obwohl sie ihm zuvor ausdrücklich gesagt hat, dass sie solche Berührungen nicht möchte. Lea fühlt sich dadurch erniedrigt.

Trifft „Sexuelle Belästigung“ hier zu?

„Sexuelle Belästigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unerwünschtheit des Verhaltens
    Die Berührung erfolgt gegen Leas ausdrücklich erklärten Willen.
    erfüllt
  2. 2
    Sexuelle Bestimmtheit des Verhaltens
    Das gezielte Anfassen der Brust hat hier einen eindeutigen sexuellen Bezug.
    erfüllt
  3. 3
    Bezweckte oder bewirkte Würdeverletzung
    Der aufgezwungene Griff an die Brust missachtet Leas sexuelle Selbstbestimmung und verletzt ihre Würde.
    erfüllt
BFall B

3Bei der Arbeit spuckt ein Kollege Lea aus Ärger über einen Rechenfehler absichtlich ins Gesicht. 1Lea wendet sich angewidert ab und sagt, er solle sie in Ruhe lassen. Sie fühlt sich durch das Anspucken erniedrigt.

Trifft „Sexuelle Belästigung“ hier zu?

„Sexuelle Belästigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sexuelle Bestimmtheit des Verhaltens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unerwünschtheit des Verhaltens
    Leas Reaktion zeigt eindeutig, dass sie das Anspucken nicht möchte.
    erfüllt
  2. 2
    Sexuelle Bestimmtheit des Verhaltens
    Das Anspucken aus Ärger über einen Rechenfehler hat hier keinen sexuellen Bezug.
    fehlt
  3. 3
    Bezweckte oder bewirkte Würdeverletzung
    Das gezielte Anspucken ins Gesicht erniedrigt Lea und verletzt ihre Würde.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin feindliches Umfeld wird als zwingende Voraussetzung verlangt.

RichtigDie Würdeverletzung kann auch ohne ein feindliches Umfeld genügen; dessen Entstehung ist nur ein besonders hervorgehobener Fall.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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