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Schmerzensgeld

§ 253 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Schmerzensgeld ist eine billige Geldentschädigung für immaterielle Schäden (Nichtvermögensschäden), die bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gefordert werden kann, wenn wegen dieser Verletzung eine Schadensersatzpflicht besteht. Es dient sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsfunktion und steht dem Geschädigten neben dem Ersatz materieller Schäden zu.

Merksatz

Schmerzensgeld und materieller Schadensersatz können nebeneinander stehen, weil sie unterschiedliche Schadensarten ausgleichen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Anna schlägt Ben ohne Anlass absichtlich ins Gesicht. 2Ben erleidet dadurch einen Nasenbeinbruch und 1hat mehrere Tage starke Schmerzen. Er verlangt von Anna Geld für die Schmerzen.

Trifft „Schmerzensgeld“ hier zu?

„Schmerzensgeld“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Immaterieller Schaden
    Die körperlichen Schmerzen sind ein Nichtvermögensschaden.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung eines erfassten Rechtsguts
    Der Nasenbeinbruch verletzt Bens Körper und Gesundheit.
    erfüllt
  3. 3
    Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung
    Anna ist wegen der vorsätzlichen und rechtswidrigen Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig.
    erfüllt
BFall B

Anna reicht Ben beim privaten Kaffeetrinken vorsichtig eine gekaufte, äußerlich unbeschädigte Tasse. Deren Henkel bricht wegen eines Materialfehlers ab, den Anna auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte. 2Der heiße Kaffee verbrüht Bens Hand, 1die mehrere Tage schmerzt. Ben verlangt von Anna Geld für die Schmerzen.

Trifft „Schmerzensgeld“ hier zu?

„Schmerzensgeld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Immaterieller Schaden
    Die Schmerzen an Bens Hand sind ein Nichtvermögensschaden.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung eines erfassten Rechtsguts
    Die Verbrühung verletzt Bens Körper und Gesundheit.
    erfüllt
  3. 3
    Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung
    Anna hat bei der vorsichtigen Handhabung und dem nicht erkennbaren Materialfehler keine Sorgfaltspflicht verletzt und haftet auch nicht verschuldensunabhängig.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

Fehler§ 253 Abs. 2 BGB wird als eigenständige Anspruchsgrundlage behandelt, ohne einen Haftungsgrund zu prüfen.

RichtigZunächst muss eine Schadensersatzpflicht aus einer anderen Vorschrift bestehen; § 253 Abs. 2 BGB ermöglicht dann den Ersatz immaterieller Schäden.

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