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Schrankenregime

Art. 19 Abs. 1, 2 GG · Öffentliches Recht

Das Schrankenregime bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Regelungen, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren ein Grundrecht eingeschränkt werden darf; es umfasst insbesondere die Art der Schranke (einfacher Gesetzesvorbehalt, qualifizierter Gesetzesvorbehalt oder vorbehaltloses Grundrecht), die Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltgarantie und Zitiergebot) sowie die formellen Anforderungen an das einschränkende Gesetz.

Merksatz

Auch bei einem Gesetzesvorbehalt bleibt die Grundrechtseinschränkung an verfassungsrechtliche Grenzen gebunden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Juristin erstellt eine Übersicht der verfassungsrechtlichen Regeln für Eingriffe in Freiheitsrechte. 1Sie unterscheidet danach, ob ein einfaches Gesetz genügt, zusätzliche verfassungsrechtliche Bedingungen gelten oder eine Begrenzung nur zum Schutz anderer von der Verfassung geschützter Interessen möglich ist. 2Sie notiert die Anforderungen an Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit sowie den Schutz des Grundrechtskerns und die Pflicht, bestimmte betroffene Grundrechte ausdrücklich zu nennen. 3Außerdem erfasst sie die Gesetzgebungszuständigkeit, das Gesetzgebungsverfahren und die Formvorgaben.

Trifft „Schrankenregime“ hier zu?

„Schrankenregime“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Art der Schranke
    Die Übersicht unterscheidet die verschiedenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer Grundrechtsbegrenzung.
    erfüllt
  2. 2
    Schranken-Schranken
    Die Übersicht berücksichtigt Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltgarantie und Zitiergebot.
    erfüllt
  3. 3
    Formelle Anforderungen an das Gesetz
    Die Übersicht enthält auch die Anforderungen an das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes.
    erfüllt
BFall B

Eine Juristin erstellt eine Übersicht der verfassungsrechtlichen Regeln für Eingriffe in Freiheitsrechte. 2Sie notiert die Anforderungen an Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit sowie den Schutz des Grundrechtskerns und die Pflicht, bestimmte betroffene Grundrechte ausdrücklich zu nennen. 3Außerdem erfasst sie die Gesetzgebungszuständigkeit, das Gesetzgebungsverfahren und die Formvorgaben. Ob für die Begrenzung eines Rechts ein einfaches Gesetz genügt, zusätzliche verfassungsrechtliche Bedingungen gelten oder andere von der Verfassung geschützte Interessen benötigt werden, lässt sie offen.

Trifft „Schrankenregime“ hier zu?

„Schrankenregime“ trifft nicht zu.Es fehlt: Art der Schranke

An der Definition geprüft

  1. 1
    Art der Schranke
    Die Übersicht lässt die unterschiedlichen Schrankenarten aus und erfasst deshalb nicht das vollständige Regelungsgefüge.
    fehlt
  2. 2
    Schranken-Schranken
    Die Übersicht berücksichtigt Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltgarantie und Zitiergebot.
    erfüllt
  3. 3
    Formelle Anforderungen an das Gesetz
    Die Übersicht enthält auch die Anforderungen an das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas einschränkende Gesetz wird nur auf seine inhaltlichen Grenzen geprüft; seine formelle Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeprüft.

RichtigAuch Gesetzgebungszuständigkeit, Gesetzgebungsverfahren und Form sind zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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