Definitionen
Schrecken
§ 33 StGB · StrafrechtSchrecken ist eine plötzlich eintretende, heftige seelische Erschütterung infolge der Wahrnehmung einer Gefahr; eine länger andauernde Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder eine Gesundheitsschädigung ist nicht erforderlich. Er ist insbesondere als asthenischer Affekt beim entschuldigenden Notwehrexzess nach § 33 StGB relevant und kann auch als Folge einer Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung auftreten.
Die seelische Erschütterung muss heftig sein, aber weder lange anhalten noch die Gesundheit schädigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Auf einem leeren Gehweg läuft ein Mann mit erhobenem Messer auf Anna zu und ruft, dass er sie erstechen werde. Anna erkennt, dass sie angegriffen wird, und bekommt im selben Augenblick starkes Herzrasen und zittert am ganzen Körper. Für einige Sekunden kann sie vor innerer Aufgewühltheit kaum einen klaren Gedanken fassen.
Trifft „Schrecken“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlötzliches EinsetzenDie Reaktion setzt unmittelbar und unvermittelt ein.
- 2erfülltHeftige seelische ErschütterungDie starke innere Aufgewühltheit beeinträchtigt Annas Denken erheblich.
- 3erfülltAuslösung durch wahrgenommene GefahrDie erkannte Bedrohung durch den Messerangriff löst Annas Reaktion aus.
Auf einem leeren Gehweg läuft ein Mann mit erhobenem Messer auf Ben zu und ruft, dass er ihn erstechen werde. Ben erkennt die Gefahr und spürt im selben Augenblick ein kurzes, leichtes Unbehagen. Er bleibt dabei ruhig und kann die Lage ohne starke Gefühlsregung überblicken.
Trifft „Schrecken“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlötzliches EinsetzenBens emotionale Reaktion beginnt unvermittelt.
- 2fehltHeftige seelische ErschütterungBen empfindet lediglich leichtes Unbehagen und bleibt ohne starke innere Erschütterung.
- 3erfülltAuslösung durch wahrgenommene GefahrDas Erkennen der Bedrohung durch den Messerangriff löst das Unbehagen aus.
Typische Fehler
FehlerBloßen Ärger oder Zorn über einen Angriff bereits als Schrecken einordnen.
RichtigEntscheidend ist eine plötzliche, heftige seelische Erschütterung durch eine wahrgenommene Gefahr; bloßer Ärger oder Zorn genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema