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Schrecken

§ 33 StGB · Strafrecht

Schrecken ist eine plötzlich eintretende, heftige seelische Erschütterung infolge der Wahrnehmung einer Gefahr; eine länger andauernde Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder eine Gesundheitsschädigung ist nicht erforderlich. Er ist insbesondere als asthenischer Affekt beim entschuldigenden Notwehrexzess nach § 33 StGB relevant und kann auch als Folge einer Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung auftreten.

Merksatz

Die seelische Erschütterung muss heftig sein, aber weder lange anhalten noch die Gesundheit schädigen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf einem leeren Gehweg läuft ein Mann mit erhobenem Messer auf Anna zu und ruft, dass er sie erstechen werde. Anna erkennt, dass sie angegriffen wird, und bekommt im selben Augenblick starkes Herzrasen und zittert am ganzen Körper. Für einige Sekunden kann sie vor innerer Aufgewühltheit kaum einen klaren Gedanken fassen.

Trifft „Schrecken“ hier zu?

„Schrecken“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzliches Einsetzen
    Die Reaktion setzt unmittelbar und unvermittelt ein.
    erfüllt
  2. 2
    Heftige seelische Erschütterung
    Die starke innere Aufgewühltheit beeinträchtigt Annas Denken erheblich.
    erfüllt
  3. 3
    Auslösung durch wahrgenommene Gefahr
    Die erkannte Bedrohung durch den Messerangriff löst Annas Reaktion aus.
    erfüllt
BFall B

Auf einem leeren Gehweg läuft ein Mann mit erhobenem Messer auf Ben zu und ruft, dass er ihn erstechen werde. Ben erkennt die Gefahr und spürt im selben Augenblick ein kurzes, leichtes Unbehagen. Er bleibt dabei ruhig und kann die Lage ohne starke Gefühlsregung überblicken.

Trifft „Schrecken“ hier zu?

„Schrecken“ trifft nicht zu.Es fehlt: Heftige seelische Erschütterung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzliches Einsetzen
    Bens emotionale Reaktion beginnt unvermittelt.
    erfüllt
  2. 2
    Heftige seelische Erschütterung
    Ben empfindet lediglich leichtes Unbehagen und bleibt ohne starke innere Erschütterung.
    fehlt
  3. 3
    Auslösung durch wahrgenommene Gefahr
    Das Erkennen der Bedrohung durch den Messerangriff löst das Unbehagen aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBloßen Ärger oder Zorn über einen Angriff bereits als Schrecken einordnen.

RichtigEntscheidend ist eine plötzliche, heftige seelische Erschütterung durch eine wahrgenommene Gefahr; bloßer Ärger oder Zorn genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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