Definitionen
Schonfristzahlung
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB · ZivilrechtDie Schonfristzahlung bezeichnet die vollständige Befriedigung des Vermieters wegen der fälligen Miete und der fälligen Nutzungsentschädigung, der die Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung gleichsteht. Erfolgt dies spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, wird die auf den Mietrückstand gestützte außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses rückwirkend unwirksam. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine auf diese Weise unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.
Auch eine bereits erklärte fristlose Kündigung kann durch rechtzeitige vollständige Zahlung ihre Wirkung verlieren.
- ZustellungRäumungsklageDie Zustellung der Klage setzt die Zweimonatsfrist in Gang.
- FristendeLetzter Zeitpunkt für die HeilungBis dahin: vollständiger Ausgleich oder verbindliche Zahlungszusage einer öffentlichen Stelle.
- Räumungsklage Die Zustellung der Klage setzt die Zweimonatsfrist in Gang.
- Letzter Zeitpunkt für die Heilung Bis dahin: vollständiger Ausgleich oder verbindliche Zahlungszusage einer öffentlichen Stelle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea wohnt in einer gemieteten Wohnung und hat zwei volle Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigt deshalb schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Klage auf Räumung wird Lea am 8. April 2026 zugestellt; am 6. Mai 2026 erhält der Vermieter alle offenen Mieten und alle bis dahin geschuldeten Beträge für die Nutzung nach der Kündigung. Zuvor hatte der Vermieter das Mietverhältnis noch nie gekündigt.
Trifft „Schonfristzahlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWohnraummietverhältnisDie Wohnung ist zum Wohnen vermietet.
- 2erfülltFristlose Kündigung wegen MietrückstandsDie sofortige Beendigung wird auf zwei ausstehende Monatsmieten gestützt.
- 3erfülltVollständige Befriedigung oder Verpflichtung einer öffentlichen StelleDie Zahlung deckt sämtliche fälligen Mieten und Nutzungsentschädigungen.
- 4erfülltSpätestens zwei Monate nach KlagezustellungDie vollständige Zahlung erfolgt vor dem Fristende am 8. Juni 2026.
- 5erfülltKeine bereits geheilte Kündigung in den zwei Jahren vor der jetzigen KündigungMangels früherer Kündigung greift die Zweijahressperre nicht.
1Lea wohnt in einer gemieteten Wohnung und hat zwei volle Monatsmieten nicht gezahlt. 2Der Vermieter kündigt deshalb schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Klage auf Räumung wird Lea am 8. April 2026 zugestellt; 3erst am 12. Juni 2026 erhält der Vermieter alle offenen Mieten und alle bis dahin geschuldeten Beträge für die Nutzung nach der Kündigung. 5Zuvor hatte der Vermieter das Mietverhältnis noch nie gekündigt; eine öffentliche Stelle hat zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung zugesagt.
Trifft „Schonfristzahlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWohnraummietverhältnisDie Wohnung ist zum Wohnen vermietet.
- 2erfülltFristlose Kündigung wegen MietrückstandsDie sofortige Beendigung wird auf zwei ausstehende Monatsmieten gestützt.
- 3erfülltVollständige Befriedigung oder Verpflichtung einer öffentlichen StelleDer Vermieter erhält sämtliche fälligen Mieten und Nutzungsentschädigungen.
- 4fehltSpätestens zwei Monate nach KlagezustellungDie Zahlung am 12. Juni erfolgt nach dem Fristende am 8. Juni 2026; eine rechtzeitige öffentliche Verpflichtung fehlt ebenfalls.
- 5erfülltKeine bereits geheilte Kündigung in den zwei Jahren vor der jetzigen KündigungMangels früherer Kündigung greift die Zweijahressperre nicht.
Typische Fehler
FehlerEs werden nur die Mietrückstände berücksichtigt, die bei der Kündigung bestanden.
RichtigFür die vollständige Befriedigung müssen auch die inzwischen fälligen weiteren Mieten und Nutzungsentschädigungen ausgeglichen sein.
FehlerBei wiederholten Kündigungen wird nur die rechtzeitige Zahlung geprüft.
RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der jetzigen Kündigung innerhalb von zwei Jahren bereits eine entsprechend geheilte Kündigung vorausging.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema