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Schonfristzahlung

§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB · Zivilrecht

Die Schonfristzahlung bezeichnet die vollständige Befriedigung des Vermieters wegen der fälligen Miete und der fälligen Nutzungsentschädigung, der die Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung gleichsteht. Erfolgt dies spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, wird die auf den Mietrückstand gestützte außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses rückwirkend unwirksam. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine auf diese Weise unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

Merksatz

Auch eine bereits erklärte fristlose Kündigung kann durch rechtzeitige vollständige Zahlung ihre Wirkung verlieren.

Bis wann kann die Kündigung geheilt werden?Die Zustellung setzt die Frist in Gang. Auch eine frühere Zahlung kann genügen; die Zweijahressperre bleibt zu prüfen.
  1. Zustellung
    Räumungsklage
    Die Zustellung der Klage setzt die Zweimonatsfrist in Gang.
  2. Fristende
    Letzter Zeitpunkt für die Heilung
    Bis dahin: vollständiger Ausgleich oder verbindliche Zahlungszusage einer öffentlichen Stelle.
  1. Räumungsklage Die Zustellung der Klage setzt die Zweimonatsfrist in Gang.
  2. Letzter Zeitpunkt für die Heilung Bis dahin: vollständiger Ausgleich oder verbindliche Zahlungszusage einer öffentlichen Stelle.
Zwei Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea wohnt in einer gemieteten Wohnung und hat zwei volle Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigt deshalb schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Klage auf Räumung wird Lea am 8. April 2026 zugestellt; am 6. Mai 2026 erhält der Vermieter alle offenen Mieten und alle bis dahin geschuldeten Beträge für die Nutzung nach der Kündigung. Zuvor hatte der Vermieter das Mietverhältnis noch nie gekündigt.

Trifft „Schonfristzahlung“ hier zu?

„Schonfristzahlung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wohnraummietverhältnis
    Die Wohnung ist zum Wohnen vermietet.
    erfüllt
  2. 2
    Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands
    Die sofortige Beendigung wird auf zwei ausstehende Monatsmieten gestützt.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Befriedigung oder Verpflichtung einer öffentlichen Stelle
    Die Zahlung deckt sämtliche fälligen Mieten und Nutzungsentschädigungen.
    erfüllt
  4. 4
    Spätestens zwei Monate nach Klagezustellung
    Die vollständige Zahlung erfolgt vor dem Fristende am 8. Juni 2026.
    erfüllt
  5. 5
    Keine bereits geheilte Kündigung in den zwei Jahren vor der jetzigen Kündigung
    Mangels früherer Kündigung greift die Zweijahressperre nicht.
    erfüllt
BFall B

1Lea wohnt in einer gemieteten Wohnung und hat zwei volle Monatsmieten nicht gezahlt. 2Der Vermieter kündigt deshalb schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Klage auf Räumung wird Lea am 8. April 2026 zugestellt; 3erst am 12. Juni 2026 erhält der Vermieter alle offenen Mieten und alle bis dahin geschuldeten Beträge für die Nutzung nach der Kündigung. 5Zuvor hatte der Vermieter das Mietverhältnis noch nie gekündigt; eine öffentliche Stelle hat zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung zugesagt.

Trifft „Schonfristzahlung“ hier zu?

„Schonfristzahlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Spätestens zwei Monate nach Klagezustellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wohnraummietverhältnis
    Die Wohnung ist zum Wohnen vermietet.
    erfüllt
  2. 2
    Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands
    Die sofortige Beendigung wird auf zwei ausstehende Monatsmieten gestützt.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Befriedigung oder Verpflichtung einer öffentlichen Stelle
    Der Vermieter erhält sämtliche fälligen Mieten und Nutzungsentschädigungen.
    erfüllt
  4. 4
    Spätestens zwei Monate nach Klagezustellung
    Die Zahlung am 12. Juni erfolgt nach dem Fristende am 8. Juni 2026; eine rechtzeitige öffentliche Verpflichtung fehlt ebenfalls.
    fehlt
  5. 5
    Keine bereits geheilte Kündigung in den zwei Jahren vor der jetzigen Kündigung
    Mangels früherer Kündigung greift die Zweijahressperre nicht.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs werden nur die Mietrückstände berücksichtigt, die bei der Kündigung bestanden.

RichtigFür die vollständige Befriedigung müssen auch die inzwischen fälligen weiteren Mieten und Nutzungsentschädigungen ausgeglichen sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei wiederholten Kündigungen wird nur die rechtzeitige Zahlung geprüft.

RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der jetzigen Kündigung innerhalb von zwei Jahren bereits eine entsprechend geheilte Kündigung vorausging.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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