Definitionen
Schenkung
§ 516 BGB · ZivilrechtEine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Eine fehlende Gegenleistung allein macht eine Zuwendung noch nicht zur Schenkung.
- ZuwendungNoch keine AnnahmeDer Empfänger erhält einen Vermögensvorteil, ohne ihn bereits angenommen zu haben.
- AufforderungAngemessene FristDer Zuwendende fordert den Empfänger auf, innerhalb einer angemessenen Zeit über die Annahme zu entscheiden.
- FristendeAnnahmefiktionIst die Frist ohne vorherige Ablehnung verstrichen, wird die Annahme rechtlich unterstellt.
- Noch keine Annahme Der Empfänger erhält einen Vermögensvorteil, ohne ihn bereits angenommen zu haben.
- Angemessene Frist Der Zuwendende fordert den Empfänger auf, innerhalb einer angemessenen Zeit über die Annahme zu entscheiden.
- Annahmefiktion Ist die Frist ohne vorherige Ablehnung verstrichen, wird die Annahme rechtlich unterstellt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea gibt ihrem Freund Paul 100 Euro aus ihrem eigenen Bargeld. 2Paul nimmt das Geld, das nun ihm gehört. 3Beide sind sich einig, dass Paul dafür nichts leisten und das Geld nicht zurückzahlen muss.
Trifft „Schenkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung aus dem Vermögen des ZuwendendenLea überträgt Paul Geld aus ihrem eigenen Vermögen.
- 2erfülltBereicherung eines anderenPauls Vermögen wächst um 100 Euro.
- 3erfülltEinigkeit über die UnentgeltlichkeitLea und Paul vereinbaren übereinstimmend eine Zuwendung ohne Gegenleistung.
1Lea überweist Paul von ihrem eigenen Konto 100 Euro, die er ohne Gegenleistung behalten soll. 2Das Geld wird Pauls Konto gutgeschrieben, doch Paul weiß noch nichts davon. Lea hat ihm keine Frist gesetzt, um zu erklären, ob er das Geld annehmen möchte.
Trifft „Schenkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung aus dem Vermögen des ZuwendendenDer überwiesene Betrag stammt aus Leas Vermögen.
- 2erfülltBereicherung eines anderenPauls Kontoguthaben erhöht sich um 100 Euro.
- 3fehltEinigkeit über die UnentgeltlichkeitPaul hat die ihm unbekannte Zuwendung nicht angenommen; auch die gesetzliche Annahmefiktion greift ohne Fristsetzung nicht.
Typische Fehler
FehlerDas bloße Schweigen des Empfängers wird stets als Annahme behandelt.
RichtigBei einer ohne seinen Willen erfolgten Zuwendung setzt die Annahmefiktion eine Aufforderung mit angemessener Frist und das Ausbleiben einer rechtzeitigen Ablehnung voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata