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Schenkung

§ 516 BGB · Zivilrecht

Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Merksatz

Eine fehlende Gegenleistung allein macht eine Zuwendung noch nicht zur Schenkung.

Wie wirkt Schweigen nach einer Zuwendung?Die Grafik zeigt den Sonderfall einer Zuwendung ohne den Willen des Empfängers und einer anschließenden Annahmefrist.
  1. Zuwendung
    Noch keine Annahme
    Der Empfänger erhält einen Vermögensvorteil, ohne ihn bereits angenommen zu haben.
  2. Aufforderung
    Angemessene Frist
    Der Zuwendende fordert den Empfänger auf, innerhalb einer angemessenen Zeit über die Annahme zu entscheiden.
  3. Fristende
    Annahmefiktion
    Ist die Frist ohne vorherige Ablehnung verstrichen, wird die Annahme rechtlich unterstellt.
  1. Noch keine Annahme Der Empfänger erhält einen Vermögensvorteil, ohne ihn bereits angenommen zu haben.
  2. Angemessene Frist Der Zuwendende fordert den Empfänger auf, innerhalb einer angemessenen Zeit über die Annahme zu entscheiden.
  3. Annahmefiktion Ist die Frist ohne vorherige Ablehnung verstrichen, wird die Annahme rechtlich unterstellt.
Angemessene Annahmefrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea gibt ihrem Freund Paul 100 Euro aus ihrem eigenen Bargeld. 2Paul nimmt das Geld, das nun ihm gehört. 3Beide sind sich einig, dass Paul dafür nichts leisten und das Geld nicht zurückzahlen muss.

Trifft „Schenkung“ hier zu?

„Schenkung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden
    Lea überträgt Paul Geld aus ihrem eigenen Vermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Bereicherung eines anderen
    Pauls Vermögen wächst um 100 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Einigkeit über die Unentgeltlichkeit
    Lea und Paul vereinbaren übereinstimmend eine Zuwendung ohne Gegenleistung.
    erfüllt
BFall B

1Lea überweist Paul von ihrem eigenen Konto 100 Euro, die er ohne Gegenleistung behalten soll. 2Das Geld wird Pauls Konto gutgeschrieben, doch Paul weiß noch nichts davon. Lea hat ihm keine Frist gesetzt, um zu erklären, ob er das Geld annehmen möchte.

Trifft „Schenkung“ hier zu?

„Schenkung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einigkeit über die Unentgeltlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden
    Der überwiesene Betrag stammt aus Leas Vermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Bereicherung eines anderen
    Pauls Kontoguthaben erhöht sich um 100 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Einigkeit über die Unentgeltlichkeit
    Paul hat die ihm unbekannte Zuwendung nicht angenommen; auch die gesetzliche Annahmefiktion greift ohne Fristsetzung nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas bloße Schweigen des Empfängers wird stets als Annahme behandelt.

RichtigBei einer ohne seinen Willen erfolgten Zuwendung setzt die Annahmefiktion eine Aufforderung mit angemessener Frist und das Ausbleiben einer rechtzeitigen Ablehnung voraus.

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