Definitionen
Schenkung unter Auflage
§ 525 BGB · ZivilrechtDie Schenkung unter Auflage ist eine Schenkung, bei der der Schenker dem Beschenkten eine Leistungspflicht auferlegt, ohne dass diese Auflage Gegenleistungscharakter hat; der Schenker kann die Vollziehung der Auflage erst verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat.
Die Auflage macht aus dem Geschenk keinen entgeltlichen Leistungsaustausch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara überweist ihrer Freundin Lina 5.000 Euro als Geschenk, das Lina annimmt. Beide vereinbaren, dass Lina von dem Geld einen Apfelbaum für Linas eigenen Garten kaufen und dort pflanzen muss und Mara dies von ihr verlangen darf. Die übrigen Mittel darf Lina frei verwenden.
Trifft „Schenkung unter Auflage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchenkungMara und Lina sind sich über eine unentgeltliche Zuwendung des Geldes einig.
- 2erfülltAuferlegte LeistungspflichtLina übernimmt eine verbindliche Pflicht zum Kauf und Pflanzen des Baumes.
- 3erfülltKein GegenleistungscharakterDie vereinbarte Verwendung kommt Lina zugute und dient nicht als Bezahlung für Maras Zuwendung.
1Mara überweist ihrer Freundin Lina 5.000 Euro als Geschenk, das Lina annimmt. Mara wünscht sich, dass Lina davon einen Apfelbaum für Linas eigenen Garten kauft und dort pflanzt. 3Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Lina das Geld auch vollständig anders verwenden darf und Mara das Pflanzen nicht verlangen kann.
Trifft „Schenkung unter Auflage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchenkungMara und Lina sind sich über eine unentgeltliche Zuwendung des Geldes einig.
- 2fehltAuferlegte LeistungspflichtDer ausdrücklich unverbindliche Wunsch begründet keine Pflicht zum Pflanzen.
- 3erfülltKein GegenleistungscharakterLina muss für das Geld keine Gegenleistung erbringen.
Typische Fehler
FehlerDer Schenker soll die Erfüllung der Auflage bereits nach der Annahme des Geschenks verlangen können, obwohl er selbst noch nicht geleistet hat.
RichtigDer Schenker muss seine eigene Leistung erbracht haben, bevor er die Erfüllung der Auflage fordern kann.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema