Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Schlägerei

§ 231 StGB · Strafrecht

Eine Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Tätlichkeiten verbundene Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen aktiv beteiligt sind.

Merksatz

Für die Mindestzahl zählen aktiv Beteiligte, nicht bloße Zuschauer.

Schlägerei oder gemeinsamer Angriff?Die beiden Alternativen unterscheiden sich vor allem nach der Zahl der aktiv Mitwirkenden und danach, ob gegenseitige Tätlichkeiten erforderlich sind.
Schlägerei
Von mehreren verübter Angriff
Mindestzahl
Mindestens drei aktiv beteiligte Personen.
Mindestens zwei gemeinsam handelnde Angreifer.
Gegenseitigkeit
Gegenseitige Tätlichkeiten sind erforderlich.
Einseitige körperliche Angriffe genügen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf einem ansonsten leeren Parkplatz geraten Anna, Ben und Cem in Streit. Jeder schlägt und tritt die beiden anderen und wird von beiden geschlagen und getreten.

Trifft „Schlägerei“ hier zu?

„Schlägerei“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitige Tätlichkeiten
    Die körperlichen Angriffe erfolgen wechselseitig.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens drei Personen
    Drei Personen wirken an der Auseinandersetzung mit.
    erfüllt
  3. 3
    Aktive Beteiligung
    Alle drei üben selbst körperliche Gewalt aus.
    erfüllt
BFall B

Auf einem ansonsten leeren Parkplatz geraten Anna und Ben in Streit. Beide schlagen und treten einander; weitere Personen sind nicht dabei.

Trifft „Schlägerei“ hier zu?

„Schlägerei“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens drei Personen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitige Tätlichkeiten
    Anna und Ben greifen sich wechselseitig körperlich an.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens drei Personen
    Es wirken nur zwei Personen mit.
    fehlt
  3. 3
    Aktive Beteiligung
    Beide üben selbst körperliche Gewalt aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Vorliegen einer Schlägerei allein bereits eine Strafbarkeit nach § 231 StGB folgern.

RichtigFür eine Strafbarkeit muss das Geschehen insbesondere einen Todesfall oder eine schwere Verletzungsfolge nach § 226 StGB verursacht haben; die weiteren Voraussetzungen sind ebenfalls zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.