Definitionen
Schickschuld
§ 270 BGB · ZivilrechtSchickschuld ist eine Leistungsschuld, bei der der Leistungsort beim Schuldner, der Erfolgsort dagegen beim Gläubiger liegt und der Schuldner die Leistung an den Gläubiger versenden muss. Geldschulden sind nach der Rechtsprechung qualifizierte Schickschulden, bei denen der Schuldner nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Kosten und die Verlustgefahr der Übermittlung trägt.
Die Pflicht zur Versendung verlagert den Leistungsort nicht zum Gläubiger.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna wohnt in Köln und schuldet Ben in Bonn die Rückzahlung von 500 Euro aus einem privaten Darlehen. Beide vereinbaren, dass Anna das Geld durch einen Wertkurier an Ben nach Bonn schicken muss. Anna muss dafür nach ihrer Vereinbarung nur das Geld in Köln an den Kurier übergeben. Die Versandkosten trägt Anna; geht das Geld unterwegs verloren, muss sie erneut zahlen.
Trifft „Schickschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistungsort beim SchuldnerAnna muss die geschuldete Leistungshandlung an ihrem Wohnort Köln vornehmen.
- 2erfülltErfolgsort beim GläubigerDas Geld soll Ben an dessen Wohnort Bonn erreichen.
- 3erfülltPflicht zur Versendung an den GläubigerAnna ist verpflichtet, den Versand an Ben zu veranlassen.
Anna wohnt in Köln und schuldet Ben in Bonn die Rückzahlung von 500 Euro aus einem privaten Darlehen. Beide vereinbaren, dass Anna das Geld durch einen Wertkurier an Ben nach Bonn schicken muss. Sie legen ausdrücklich fest, dass Anna ihre Zahlungshandlung durch den Kurier in Bens Wohnung vornehmen lassen muss und die Absendung in Köln dafür nicht genügt. Die Versandkosten trägt Anna; geht das Geld unterwegs verloren, muss sie erneut zahlen.
Trifft „Schickschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltLeistungsort beim SchuldnerDie geschuldete Zahlungshandlung ist ausdrücklich erst in Bens Wohnung vorzunehmen; vereinbart ist eine Bringschuld.
- 2erfülltErfolgsort beim GläubigerDas Geld soll Ben an dessen Wohnort Bonn erreichen.
- 3erfülltPflicht zur Versendung an den GläubigerAuch hier ist Anna ausdrücklich zur Versendung durch einen Kurier verpflichtet.
Typische Fehler
FehlerBei einer Geldschuld wird angenommen, schon die ordnungsgemäße Absendung verlagere die Verlustgefahr auf den Gläubiger.
RichtigBei Geldschulden trägt grundsätzlich der Schuldner die Verlustgefahr der Übermittlung, auch nach ordnungsgemäßer Absendung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema