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Schickschuld

§ 270 BGB · Zivilrecht

Schickschuld ist eine Leistungsschuld, bei der der Leistungsort beim Schuldner, der Erfolgsort dagegen beim Gläubiger liegt und der Schuldner die Leistung an den Gläubiger versenden muss. Geldschulden sind nach der Rechtsprechung qualifizierte Schickschulden, bei denen der Schuldner nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Kosten und die Verlustgefahr der Übermittlung trägt.

Merksatz

Die Pflicht zur Versendung verlagert den Leistungsort nicht zum Gläubiger.

Wo liegen Leistungsort und Erfolgsort?Bei der Schickschuld liegen Leistungsort und Erfolgsort auseinander; bei der Bringschuld fallen sie beim Gläubiger zusammen.
Schickschuld
Bringschuld
Leistungsort
Beim Schuldner
Beim Gläubiger
Erfolgsort
Beim Gläubiger
Beim Gläubiger

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna wohnt in Köln und schuldet Ben in Bonn die Rückzahlung von 500 Euro aus einem privaten Darlehen. Beide vereinbaren, dass Anna das Geld durch einen Wertkurier an Ben nach Bonn schicken muss. Anna muss dafür nach ihrer Vereinbarung nur das Geld in Köln an den Kurier übergeben. Die Versandkosten trägt Anna; geht das Geld unterwegs verloren, muss sie erneut zahlen.

Trifft „Schickschuld“ hier zu?

„Schickschuld“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungsort beim Schuldner
    Anna muss die geschuldete Leistungshandlung an ihrem Wohnort Köln vornehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Erfolgsort beim Gläubiger
    Das Geld soll Ben an dessen Wohnort Bonn erreichen.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Versendung an den Gläubiger
    Anna ist verpflichtet, den Versand an Ben zu veranlassen.
    erfüllt
BFall B

Anna wohnt in Köln und schuldet Ben in Bonn die Rückzahlung von 500 Euro aus einem privaten Darlehen. Beide vereinbaren, dass Anna das Geld durch einen Wertkurier an Ben nach Bonn schicken muss. Sie legen ausdrücklich fest, dass Anna ihre Zahlungshandlung durch den Kurier in Bens Wohnung vornehmen lassen muss und die Absendung in Köln dafür nicht genügt. Die Versandkosten trägt Anna; geht das Geld unterwegs verloren, muss sie erneut zahlen.

Trifft „Schickschuld“ hier zu?

„Schickschuld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistungsort beim Schuldner

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungsort beim Schuldner
    Die geschuldete Zahlungshandlung ist ausdrücklich erst in Bens Wohnung vorzunehmen; vereinbart ist eine Bringschuld.
    fehlt
  2. 2
    Erfolgsort beim Gläubiger
    Das Geld soll Ben an dessen Wohnort Bonn erreichen.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Versendung an den Gläubiger
    Auch hier ist Anna ausdrücklich zur Versendung durch einen Kurier verpflichtet.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einer Geldschuld wird angenommen, schon die ordnungsgemäße Absendung verlagere die Verlustgefahr auf den Gläubiger.

RichtigBei Geldschulden trägt grundsätzlich der Schuldner die Verlustgefahr der Übermittlung, auch nach ordnungsgemäßer Absendung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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