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Schädigungsabsicht

§ 271 Abs. 3 StGB, § 303b Abs. 1 Nr. 2 StGB · Strafrecht

Schädigungsabsicht setzt die Vorstellung einer Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen einer anderen Person voraus. Bei der mittelbaren Falschbeurkundung muss der Täter diese Beeinträchtigung als Ziel oder notwendiges Zwischenziel anstreben (dolus directus ersten Grades). Bei der Computersabotage durch Eingabe oder Übermittlung von Daten genügt für die Nachteilszufügungsabsicht auch die sichere Voraussicht ihres Eintritts (dolus directus zweiten Grades).

Merksatz

Ob sicheres Wissen genügt, hängt vom jeweiligen Delikt ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Standesbeamtin glaubt Lenas bewusst falschen Angaben und trägt den lebenden Paul als verstorben in das Sterberegister ein. Lena will dadurch erreichen, dass Paul vorerst keine Rente mehr erhält.

Trifft „Schädigungsabsicht“ hier zu?

„Schädigungsabsicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung eines Nachteils für eine andere Person
    Lena stellt sich eine finanzielle Beeinträchtigung Pauls vor.
    erfüllt
  2. 2
    Je nach Delikt Anstreben oder sichere Voraussicht
    Die finanzielle Beeinträchtigung Pauls ist Lenas Handlungsziel.
    erfüllt
BFall B

Eine Standesbeamtin glaubt Lenas bewusst falschen Angaben und trägt den lebenden Paul als verstorben in das Sterberegister ein. Lena will die Bestätigung nur ihren Freunden zeigen und damit angeben. 1Dass Paul dadurch vorerst keine Rente mehr erhält, hält sie für möglich und nimmt es in Kauf, wünscht es sich aber nicht.

Trifft „Schädigungsabsicht“ hier zu?

„Schädigungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Je nach Delikt Anstreben oder sichere Voraussicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung eines Nachteils für eine andere Person
    Lena stellt sich eine mögliche finanzielle Beeinträchtigung Pauls vor.
    erfüllt
  2. 2
    Je nach Delikt Anstreben oder sichere Voraussicht
    Pauls Rentenausfall ist weder ihr Ziel noch ein notwendiges Zwischenziel; bloßes Inkaufnehmen genügt hier nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBedingter Vorsatz hinsichtlich des Nachteils wird als ausreichend angesehen.

RichtigBloßes Fürmöglichhalten und Inkaufnehmen genügt nicht; erforderlich ist je nach Delikt zielgerichtetes Anstreben oder sichere Voraussicht.

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