Definitionen
Schadensteilung
§ 254 BGB · ZivilrechtSchadensteilung bezeichnet die anteilige Verteilung eines Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung oder Höhe des Schadens mitgewirkt hat; das Gericht wägt die beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge gegeneinander ab und kürzt den Ersatzanspruch entsprechend.
Mitverschulden führt nicht automatisch zur Halbierung, sondern verlangt eine Abwägung der beiderseitigen Beiträge.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul fährt aus Unachtsamkeit mit seinem Auto gegen eine Mauer; seine erwachsene Beifahrerin Anna bricht sich dabei den Arm. 2Anna hat den vorhandenen, funktionsfähigen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt. 3Eine medizinische Untersuchung ergibt, dass sie mit angelegtem Gurt unverletzt geblieben wäre.
Trifft „Schadensteilung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich bestehender ErsatzanspruchPaul haftet grundsätzlich für die von ihm fahrlässig verursachte Körperverletzung.
- 2erfülltSorgfaltsverstoß des GeschädigtenAnna missachtet die Anschnallpflicht und damit zugleich die zum eigenen Schutz gebotene Sorgfalt.
- 3erfülltUrsächlicher Beitrag zur Schadensentstehung oder SchadenshöheDas Nichtanschnallen hat zur Entstehung des Körperschadens beigetragen.
1Paul fährt aus Unachtsamkeit mit seinem Auto gegen eine Mauer; seine erwachsene Beifahrerin Anna erleidet dabei ausschließlich Schnittverletzungen durch Glassplitter im Gesicht. 2Anna hat den vorhandenen, funktionsfähigen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt. Eine medizinische Untersuchung ergibt, dass sie mit angelegtem Gurt genau dieselben Verletzungen erlitten hätte.
Trifft „Schadensteilung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich bestehender ErsatzanspruchPaul haftet grundsätzlich für die von ihm fahrlässig verursachte Körperverletzung.
- 2erfülltSorgfaltsverstoß des GeschädigtenAnna missachtet die Anschnallpflicht und damit zugleich die zum eigenen Schutz gebotene Sorgfalt.
- 3fehltUrsächlicher Beitrag zur Schadensentstehung oder SchadenshöheDas Nichtanschnallen hat weder die Verletzungen verursacht noch deren Ausmaß vergrößert.
Typische Fehler
FehlerDer Ersatzanspruch wird wegen eines Sorgfaltsverstoßes des Geschädigten gekürzt, ohne dessen Einfluss auf den Schaden zu prüfen.
RichtigDer Sorgfaltsverstoß muss zur Entstehung oder zum Umfang des Schadens beigetragen haben.
FehlerEs wird nur das Verhalten des Geschädigten vor dem Schadenseintritt berücksichtigt.
RichtigAuch das vorwerfbare Unterlassen zumutbarer Maßnahmen zur Abwendung oder Verringerung des Schadens ist zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema