Definitionen
Der Richtervorbehalt verlangt für bestimmte staatliche Grundrechtseingriffe, insbesondere Wohnungsdurchsuchungen und Freiheitsentziehungen, grundsätzlich eine vorherige Entscheidung eines unabhängigen Richters und dient dem vorbeugenden Rechtsschutz. Ausnahmen richten sich nach der jeweiligen Regelung: Wohnungsdurchsuchungen können bei Gefahr im Verzug auch die dazu gesetzlich ermächtigten Stellen anordnen. Bei Freiheitsentziehungen ohne richterliche Anordnung muss eine richterliche Entscheidung ohne vermeidbare Verzögerung nachgeholt werden.
Der Richtervorbehalt sichert grundsätzlich gerichtliche Kontrolle, bevor der Staat in bestimmte Grundrechte eingreift.
- Tag 0Beginn des PolizeigewahrsamsDie Polizei hält eine Person ohne vorherige richterliche Anordnung fest.
- UnverzüglichRichterliche EntscheidungDie richterliche Entscheidung muss unverzüglich eingeholt werden, nicht erst am Ende des Folgetags.
- Ende des FolgetagsÄußerste Grenze ohne RichterSpätestens hier endet die Befugnis der Polizei, die Person ohne richterliche Anordnung weiter festzuhalten.
- Beginn des Polizeigewahrsams Die Polizei hält eine Person ohne vorherige richterliche Anordnung fest.
- Richterliche Entscheidung Die richterliche Entscheidung muss unverzüglich eingeholt werden, nicht erst am Ende des Folgetags.
- Äußerste Grenze ohne Richter Spätestens hier endet die Befugnis der Polizei, die Person ohne richterliche Anordnung weiter festzuhalten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Zeugen haben gesehen, wie ein Mann gestohlene Uhren in seine Wohnung gebracht hat. 1Die Polizei will dort nach den Uhren suchen; es gibt keinen Zeitdruck. 2Ein Richter erlaubt die Suche, bevor die Polizei die Wohnung betritt.
Trifft „Richtervorbehalt (Allgemein)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestimmter staatlicher GrundrechtseingriffDie geplante Suche in der Wohnung greift in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
- 2erfülltRechtliche Bindung an eine grundsätzlich vorherige richterliche EntscheidungDie Wohnungsdurchsuchung setzt hier eine vorherige richterliche Anordnung voraus, weil keine Gefahr im Verzug besteht.
Ein Gewerbetreibender verweigert seit Jahren die Zahlung fälliger Steuern und Sozialabgaben. 1Die zuständige Behörde verbietet ihm die weitere Ausübung seines Gewerbes. Er will anschließend gerichtlich gegen das Verbot vorgehen.
Trifft „Richtervorbehalt (Allgemein)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestimmter staatlicher GrundrechtseingriffDie behördliche Untersagung greift in seine Berufsfreiheit ein.
- 2fehltRechtliche Bindung an eine grundsätzlich vorherige richterliche EntscheidungEine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO setzt keine richterliche Entscheidung voraus; die Möglichkeit späteren gerichtlichen Rechtsschutzes begründet keinen Richtervorbehalt.
Typische Fehler
FehlerGefahr im Verzug wird als allgemeine Erlaubnis verstanden, jeden Richtervorbehalt durch eine spätere Kontrolle zu ersetzen.
RichtigAusnahmen richten sich nach der jeweiligen Regelung; bei Wohnungsdurchsuchungen erlaubt Gefahr im Verzug eine Anordnung durch die gesetzlich ermächtigten Stellen.
FehlerBei einer Freiheitsentziehung ohne richterliche Anordnung wird mit der richterlichen Entscheidung grundsätzlich bis zum Ende des Folgetags gewartet.
RichtigDie richterliche Entscheidung muss ohne vermeidbare Verzögerung eingeholt werden; die Höchstgrenze des polizeilichen Gewahrsams erlaubt kein Abwarten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata