Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen

Risikoerhöhungslehre

(—) · Strafrecht

Die Risikoerhöhungslehre ist eine im Rahmen der objektiven Zurechnung vertretene Auffassung, nach der die Zurechnung eines Erfolges zum Täterverhalten bereits dann bejaht wird, wenn das pflichtwidrige Verhalten das Risiko des Erfolgseintritts gegenüber dem hypothetischen rechtmäßigen Alternativverhalten messbar erhöht hat, ohne dass feststehen muss, dass der Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre.

Merksatz

Unsicherheit über die Erfolgsvermeidung schließt die Zurechnung nach dieser Lehre bei nachgewiesener Risikoerhöhung nicht aus.

Welcher Nachweis genügt für die Zurechnung?Links steht die Risikoerhöhungslehre als Mindermeinung. Rechts steht der Maßstab der Rechtsprechung und herrschenden Lehre für den Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
Risikoerhöhungslehre
Vermeidbarkeitstheorie
Erforderlicher Nachweis
Messbare Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten.
Erfolgsvermeidung durch pflichtgemäßes Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Unsichere Vermeidung
Zurechnung möglich, wenn die Risikoerhöhung feststeht.
Keine Zurechnung, wenn die erforderliche Wahrscheinlichkeit der Erfolgsvermeidung nicht nachweisbar ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Eine Unternehmerin lässt Tierhaare verarbeiten, ohne sie vorher wie vorgeschrieben zu desinfizieren. 1Ein Arbeiter steckt sich dabei mit einem in den Tierhaaren enthaltenen Erreger an und stirbt. 3Die vorgeschriebene Behandlung hätte sämtliche Erreger abgetötet und die tödliche Ansteckung sicher verhindert.

Trifft „Risikoerhöhungslehre“ hier zu?

„Risikoerhöhungslehre“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfolgseintritt
    Der Tod des Arbeiters ist der eingetretene Erfolg.
    erfüllt
  2. 2
    Pflichtwidriges Verhalten
    Die Unternehmerin missachtet die vorgeschriebene Schutzmaßnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Messbare Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten
    Die Verarbeitung ohne Desinfektion schafft eine Ansteckungsgefahr, die bei vorgeschriebener Behandlung nicht bestanden hätte.
    erfüllt
BFall B

2Eine Unternehmerin lässt Tierhaare verarbeiten, ohne sie vorher wie vorgeschrieben zu desinfizieren. 1Ein Arbeiter steckt sich dabei mit einem in den Tierhaaren enthaltenen Erreger an und stirbt. Eine Untersuchung ergibt, dass der Erreger unerkannt gegen die vorgeschriebene Behandlung vollständig unempfindlich war. Auch nach dieser Behandlung wären die Ansteckungsgefahr und der tödliche Verlauf unverändert geblieben.

Trifft „Risikoerhöhungslehre“ hier zu?

„Risikoerhöhungslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Messbare Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfolgseintritt
    Der Tod des Arbeiters ist der eingetretene Erfolg.
    erfüllt
  2. 2
    Pflichtwidriges Verhalten
    Die Unternehmerin missachtet die vorgeschriebene Schutzmaßnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Messbare Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten
    Weil die vorgeschriebene Behandlung wirkungslos gewesen wäre, erhöht ihr Ausbleiben das Erfolgsrisiko nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die Verletzung einer Sorgfaltspflicht wird nach dieser Lehre als ausreichender Zurechnungsgrund behandelt.

RichtigAuch diese Lehre verlangt eine messbare Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.