Definitionen
Relative Revisionsgründe
§ 337 StPO · StrafrechtRelative Revisionsgründe sind Gesetzesverletzungen im Sinne des § 337 StPO, bei denen die Revision nur dann Erfolg hat, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler oder der unrichtigen Rechtsanwendung beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil ohne den Fehler anders ausgefallen wäre.
Entscheidend ist die mögliche Auswirkung des Rechtsfehlers auf das Urteil.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Vor dem Strafgericht sagt eine 16-jährige Zeugin aus, sie habe Ben bei einem Diebstahl beobachtet. 1Das Gericht vereidigt sie nach ihrer Aussage und 2verurteilt Ben, wobei es ihre Glaubwürdigkeit ausdrücklich mit dem geleisteten Eid begründet.
Trifft „Relative Revisionsgründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzesverletzungDie Vereidigung einer 16-jährigen Zeugin verstößt gegen § 60 Nr. 1 StPO.
- 2erfülltBeruhen des Urteils auf dem FehlerDa das Gericht den Eid zur Begründung ihrer Glaubwürdigkeit heranzieht, lässt sich eine andere Entscheidung ohne ihn nicht ausschließen.
Ben wird wegen zweier zeitlich und sachlich voneinander unabhängiger Diebstähle angeklagt. 1Zum ersten Vorwurf sagt eine 16-jährige Zeugin aus und wird anschließend vom Gericht vereidigt. Von diesem Vorwurf wird Ben freigesprochen; wegen des zweiten Vorwurfs wird er auf der Grundlage eines durch Videoaufnahmen bestätigten Geständnisses verurteilt. Die Zeugin kennt nur den ersten Vorfall; das Gericht begründet die Strafe für die zweite Tat mit dem Beutewert und Bens Vorstrafen.
Trifft „Relative Revisionsgründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzesverletzungAuch hier verletzt die Vereidigung der minderjährigen Zeugin § 60 Nr. 1 StPO.
- 2fehltBeruhen des Urteils auf dem FehlerDer Eid betrifft nur den freigesprochenen Tatvorwurf und kann die unabhängig begründete Verurteilung wegen der anderen Tat nicht beeinflusst haben.
Typische Fehler
FehlerRelative Revisionsgründe werden wie absolute Revisionsgründe behandelt, sodass eine gesonderte Prüfung des Beruhens unterbleibt.
RichtigBei relativen Revisionsgründen muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein anderes Urteil ohne den Fehler ausgeschlossen werden kann.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata