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Relative Revisionsgründe

§ 337 StPO · Strafrecht

Relative Revisionsgründe sind Gesetzesverletzungen im Sinne des § 337 StPO, bei denen die Revision nur dann Erfolg hat, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler oder der unrichtigen Rechtsanwendung beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil ohne den Fehler anders ausgefallen wäre.

Merksatz

Entscheidend ist die mögliche Auswirkung des Rechtsfehlers auf das Urteil.

Wann ist das Beruhen zu prüfen?Bei relativen Revisionsgründen wird der mögliche Einfluss des Fehlers im Einzelfall geprüft; bei absoluten entfällt diese Prüfung grundsätzlich.
Relative Revisionsgründe
Absolute Revisionsgründe
Art des Fehlers
Fehler im Verfahren oder bei der Rechtsanwendung.
Bestimmte Verfahrensfehler aus dem Katalog des § 338 StPO.
Beruhensprüfung
Der mögliche Einfluss auf das Urteil wird im Einzelfall geprüft.
Eine gesonderte Beruhensprüfung entfällt grundsätzlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Vor dem Strafgericht sagt eine 16-jährige Zeugin aus, sie habe Ben bei einem Diebstahl beobachtet. 1Das Gericht vereidigt sie nach ihrer Aussage und 2verurteilt Ben, wobei es ihre Glaubwürdigkeit ausdrücklich mit dem geleisteten Eid begründet.

Trifft „Relative Revisionsgründe“ hier zu?

„Relative Revisionsgründe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzesverletzung
    Die Vereidigung einer 16-jährigen Zeugin verstößt gegen § 60 Nr. 1 StPO.
    erfüllt
  2. 2
    Beruhen des Urteils auf dem Fehler
    Da das Gericht den Eid zur Begründung ihrer Glaubwürdigkeit heranzieht, lässt sich eine andere Entscheidung ohne ihn nicht ausschließen.
    erfüllt
BFall B

Ben wird wegen zweier zeitlich und sachlich voneinander unabhängiger Diebstähle angeklagt. 1Zum ersten Vorwurf sagt eine 16-jährige Zeugin aus und wird anschließend vom Gericht vereidigt. Von diesem Vorwurf wird Ben freigesprochen; wegen des zweiten Vorwurfs wird er auf der Grundlage eines durch Videoaufnahmen bestätigten Geständnisses verurteilt. Die Zeugin kennt nur den ersten Vorfall; das Gericht begründet die Strafe für die zweite Tat mit dem Beutewert und Bens Vorstrafen.

Trifft „Relative Revisionsgründe“ hier zu?

„Relative Revisionsgründe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beruhen des Urteils auf dem Fehler

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzesverletzung
    Auch hier verletzt die Vereidigung der minderjährigen Zeugin § 60 Nr. 1 StPO.
    erfüllt
  2. 2
    Beruhen des Urteils auf dem Fehler
    Der Eid betrifft nur den freigesprochenen Tatvorwurf und kann die unabhängig begründete Verurteilung wegen der anderen Tat nicht beeinflusst haben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerRelative Revisionsgründe werden wie absolute Revisionsgründe behandelt, sodass eine gesonderte Prüfung des Beruhens unterbleibt.

RichtigBei relativen Revisionsgründen muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein anderes Urteil ohne den Fehler ausgeschlossen werden kann.

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