Definitionen
Reiseveranstalter
§ 651a Abs. 1 BGB · ZivilrechtReiseveranstalter ist ein Unternehmer, der eine Pauschalreise im eigenen Namen anbietet oder zu verschaffen verspricht, ohne dass es darauf ankommt, ob er die Leistungen selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
Entscheidend ist das Handeln im eigenen Namen, nicht die eigene Erbringung der Reiseleistungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Ferienglück GmbH verkauft dauerhaft Urlaubsreisen an Kunden. 2Sie bietet Anna für ihre einwöchige Urlaubsreise ein Paket aus Hinflug und sieben Hotelübernachtungen an. 3In den Buchungsunterlagen nennt sich die GmbH selbst als Annas Vertragspartnerin für das gesamte Paket. Den Flug soll eine Fluggesellschaft durchführen und die Unterkunft ein Hotel bereitstellen.
Trifft „Reiseveranstalter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnternehmerstellungDie GmbH handelt im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 2erfülltPauschalreise als GegenstandBeförderung und Beherbergung sind zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise.
- 3erfülltAngebot oder Verschaffungsversprechen im eigenen NamenDie GmbH bietet das gesamte Paket als eigene Vertragspflicht an.
1Die Reisefinder GmbH betreibt dauerhaft ein Reisebüro und vermittelt Urlaubsreisen an Kunden. 2Sie legt Anna für ihre einwöchige Urlaubsreise ein Angebot der Ferienglück GmbH über ein Paket aus Hinflug und sieben Hotelübernachtungen vor. In den Buchungsunterlagen wird die Ferienglück GmbH als alleinige Vertragspartnerin für das gesamte Paket genannt. Das Reisebüro nimmt Annas Buchung ausdrücklich nur im Namen der Ferienglück GmbH entgegen.
Trifft „Reiseveranstalter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnternehmerstellungDie Reisefinder GmbH handelt im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 2erfülltPauschalreise als GegenstandDas angebotene Paket verbindet Beförderung und Beherbergung für dieselbe Reise.
- 3fehltAngebot oder Verschaffungsversprechen im eigenen NamenDie Reisefinder GmbH vermittelt erkennbar nur den Vertrag mit der Ferienglück GmbH und übernimmt die Verschaffung nicht im eigenen Namen.
Typische Fehler
FehlerDas bloße Vermitteln verbundener Reiseleistungen wird mit dem Veranstalten einer Pauschalreise gleichgesetzt.
RichtigDie Stellung als Reiseveranstalter setzt ein Angebot oder Verschaffungsversprechen einer Pauschalreise im eigenen Namen voraus.
FehlerEin Unternehmen wird nur dann als Reiseveranstalter eingeordnet, wenn es die Reiseleistungen selbst erbringt.
RichtigDie Einschaltung fremder Fluggesellschaften oder Hotels schließt die Stellung als Reiseveranstalter nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema