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Relatives Verfügungsverbot

§§ 135, 136 BGB · Zivilrecht

Ein relatives Verfügungsverbot ist eine gesetzliche oder von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde erlassene Anordnung, die nur dem Schutz bestimmter Personen dient und verbotswidrige Verfügungen des Berechtigten über einen Gegenstand nur gegenüber diesen Personen unwirksam macht. Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb finden entsprechende Anwendung; bei einem solchen Erwerb ist die Verfügung auch gegenüber den geschützten Personen wirksam.

Merksatz

Entscheidend ist, wem gegenüber das Verbot wirkt, nicht allein, ob eine Verfügung verboten ist.

Verbot oder bloßes Versprechen?Eine private Abrede bindet den Verpflichteten, beschränkt aber für sich genommen nicht seine Verfügungsmacht.
Relatives Verfügungsverbot
Schuldrechtliches Verfügungsverbot
Grundlage
Gesetz oder Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde.
Vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Wirkung der Verfügung
Nur gegenüber Geschützten unwirksam, sofern kein gutgläubiger Erwerb eingreift.
Die Abrede allein hindert den Eigentumswechsel nicht, auch wenn der Erwerber sie kennt (§ 137 BGB).

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft ihr eigenes Gemälde an Ben, der es nächste Woche erhalten und Eigentümer werden soll. 1Das zuständige Gericht verbietet Anna auf Bens Antrag, das Eigentum an dem Bild auf andere zu übertragen, 2um Bens Anspruch auf das Bild zu sichern. Trotzdem übergibt Anna das Bild an Clara und vereinbart mit ihr den Eigentumswechsel; Clara kennt die gerichtliche Anordnung.

Trifft „Relatives Verfügungsverbot“ hier zu?

„Relatives Verfügungsverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder zuständig hoheitlich erlassene Anordnung
    Das Verbot wurde vom zuständigen Gericht erlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschließlicher Schutz bestimmter Personen
    Die Anordnung dient allein dem Schutz von Bens vertraglichem Anspruch.
    erfüllt
BFall B

Anna verkauft ihr eigenes Gemälde an Ben, der es nächste Woche erhalten und Eigentümer werden soll. Im Kaufvertrag verspricht Anna Ben, das Eigentum an dem Bild bis dahin nicht auf andere zu übertragen, 2damit Ben das Bild sicher erhält; eine gerichtliche oder behördliche Anordnung gibt es nicht. Trotzdem übergibt Anna das Bild an Clara und vereinbart mit ihr den Eigentumswechsel; Clara kennt Annas Versprechen an Ben.

Trifft „Relatives Verfügungsverbot“ hier zu?

„Relatives Verfügungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche oder zuständig hoheitlich erlassene Anordnung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder zuständig hoheitlich erlassene Anordnung
    Annas Versprechen begründet nur eine vertragliche Pflicht und beschränkt nach § 137 BGB nicht ihre Verfügungsmacht.
    fehlt
  2. 2
    Ausschließlicher Schutz bestimmter Personen
    Die vereinbarte Bindung soll ausschließlich Ben schützen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie verbotswidrige Verfügung wird gegenüber jedermann als unwirksam behandelt.

RichtigDie durch das Verbot ausgelöste Unwirksamkeit wirkt nur gegenüber den geschützten Personen.

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch bei einem gutgläubigen Erwerb wird die Verfügung gegenüber der geschützten Person weiterhin als unwirksam behandelt.

RichtigGreifen die entsprechend anwendbaren Gutglaubensvorschriften ein, ist der Erwerb auch gegenüber der geschützten Person wirksam.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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