Definitionen
Relative Theorie
Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtNach der relativen Theorie wird der Wesensgehalt eines Grundrechts durch Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im Einzelfall bestimmt. Ein verhältnismäßiger Eingriff wahrt danach den Wesensgehalt; die Wesensgehaltsgarantie bietet keinen darüber hinausgehenden Schutz.
Nach der relativen Theorie bietet die Wesensgehaltsgarantie keinen zusätzlichen Schutz neben der Verhältnismäßigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Studentin prüft bei einem behördlichen Demonstrationsverbot, ob der innerste Gehalt der Versammlungsfreiheit verletzt ist. 1Dafür wägt sie im konkreten Fall die Versammlungsfreiheit gegen den Schutz von Leben und Gesundheit ab. 2Sie hält diesen Gehalt für gewahrt, wenn das Verbot geeignet und notwendig ist und die Belastung der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Schutz anderer Menschen steht. Eine zusätzliche Grenze nimmt sie nicht an.
Trifft „Relative Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im EinzelfallDie Studentin stellt das betroffene Grundrecht den entgegenstehenden Schutzinteressen im konkreten Fall gegenüber.
- 2erfülltKein zusätzlicher Schutz neben der VerhältnismäßigkeitNach ihrem Ansatz genügt die Verhältnismäßigkeit des Verbots zur Wahrung des Wesensgehalts.
Eine Studentin prüft bei einem behördlichen Demonstrationsverbot, ob der innerste Gehalt der Versammlungsfreiheit verletzt ist. 1Dafür wägt sie im konkreten Fall die Versammlungsfreiheit gegen den Schutz von Leben und Gesundheit ab. Auch wenn das Verbot geeignet und notwendig ist und die Belastung der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Schutz anderer Menschen steht, verlangt sie zusätzlich die Wahrung eines davon unabhängig geschützten Grundrechtskerns.
Trifft „Relative Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im EinzelfallDie Studentin berücksichtigt das betroffene Grundrecht und die entgegenstehenden Schutzinteressen im konkreten Fall.
- 2fehltKein zusätzlicher Schutz neben der VerhältnismäßigkeitSie verlangt neben der Verhältnismäßigkeit zusätzlich die Wahrung eines unabhängig geschützten Grundrechtskerns.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema