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Relative Theorie

Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Nach der relativen Theorie wird der Wesensgehalt eines Grundrechts durch Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im Einzelfall bestimmt. Ein verhältnismäßiger Eingriff wahrt danach den Wesensgehalt; die Wesensgehaltsgarantie bietet keinen darüber hinausgehenden Schutz.

Merksatz

Nach der relativen Theorie bietet die Wesensgehaltsgarantie keinen zusätzlichen Schutz neben der Verhältnismäßigkeit.

Wie wird der Wesensgehalt bestimmt?Die relative Theorie bindet den Schutz an die Verhältnismäßigkeit, die absolute Theorie nimmt einen unabhängig geschützten Kern an.
Relative Theorie
Absolute Theorie
Bestimmung des Kerns
Durch Abwägung im Einzelfall
Unabhängig von der Abwägung
Zusätzlicher Schutz
Keiner neben der Verhältnismäßigkeit
Eigenständige Grenze für Eingriffe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Studentin prüft bei einem behördlichen Demonstrationsverbot, ob der innerste Gehalt der Versammlungsfreiheit verletzt ist. 1Dafür wägt sie im konkreten Fall die Versammlungsfreiheit gegen den Schutz von Leben und Gesundheit ab. 2Sie hält diesen Gehalt für gewahrt, wenn das Verbot geeignet und notwendig ist und die Belastung der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Schutz anderer Menschen steht. Eine zusätzliche Grenze nimmt sie nicht an.

Trifft „Relative Theorie“ hier zu?

„Relative Theorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im Einzelfall
    Die Studentin stellt das betroffene Grundrecht den entgegenstehenden Schutzinteressen im konkreten Fall gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Kein zusätzlicher Schutz neben der Verhältnismäßigkeit
    Nach ihrem Ansatz genügt die Verhältnismäßigkeit des Verbots zur Wahrung des Wesensgehalts.
    erfüllt
BFall B

Eine Studentin prüft bei einem behördlichen Demonstrationsverbot, ob der innerste Gehalt der Versammlungsfreiheit verletzt ist. 1Dafür wägt sie im konkreten Fall die Versammlungsfreiheit gegen den Schutz von Leben und Gesundheit ab. Auch wenn das Verbot geeignet und notwendig ist und die Belastung der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Schutz anderer Menschen steht, verlangt sie zusätzlich die Wahrung eines davon unabhängig geschützten Grundrechtskerns.

Trifft „Relative Theorie“ hier zu?

„Relative Theorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein zusätzlicher Schutz neben der Verhältnismäßigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern im Einzelfall
    Die Studentin berücksichtigt das betroffene Grundrecht und die entgegenstehenden Schutzinteressen im konkreten Fall.
    erfüllt
  2. 2
    Kein zusätzlicher Schutz neben der Verhältnismäßigkeit
    Sie verlangt neben der Verhältnismäßigkeit zusätzlich die Wahrung eines unabhängig geschützten Grundrechtskerns.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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