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Relative Fahruntüchtigkeit

§ 316 StGB · Strafrecht

Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert hat und zusätzliche, darauf beruhende Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinienfahren) im konkreten Einzelfall belegen, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Bei Alkohol liegt der Blutalkoholgehalt unterhalb des für das jeweilige Fahrzeug geltenden absoluten Grenzwerts; für andere berauschende Mittel gibt es keine anerkannten absoluten Grenzwerte.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein der Konsum, sondern dessen nachweisbare Auswirkung auf die Fahrsicherheit.

Wie unterscheiden sich die Nachweisformen?Links entscheidet der Einzelfallnachweis durch Ausfallerscheinungen. Rechts genügt bei Alkohol das Erreichen des absoluten Grenzwerts.
Relative Fahruntüchtigkeit
Absolute Fahruntüchtigkeit
Alkoholwert
Unterhalb des für das Fahrzeug geltenden absoluten Grenzwerts.
Ab dem für das Fahrzeug geltenden absoluten Grenzwert.
Ausfallerscheinungen
Zusätzliche substanzbedingte Auffälligkeiten müssen fehlende Fahrsicherheit belegen.
Zusätzliche Auffälligkeiten müssen nicht nachgewiesen werden.
Andere Rauschmittel
Fehlende Fahrsicherheit wird anhand substanzbedingter Ausfallerscheinungen nachgewiesen.
Keine anerkannten absoluten Grenzwerte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna hat Bier getrunken und 1fährt anschließend mit ihrem Auto auf einer leeren öffentlichen Straße. 4Ihre Blutalkoholkonzentration beträgt während der Fahrt 0,8 Promille. 3Durch den Alkohol reagiert sie stark verzögert und kann ihre Lenkbewegungen nicht mehr abstimmen, sodass sie auf gerader, trockener Fahrbahn wiederholt unkontrolliert zwischen den Fahrstreifen pendelt.

Trifft „Relative Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Relative Fahruntüchtigkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führen eines Fahrzeugs
    Anna steuert ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
    Anna hat Alkohol konsumiert.
    erfüllt
  3. 3
    Substanzbedingte Ausfallerscheinungen belegen fehlende Fahrsicherheit
    Die alkoholbedingten Reaktions- und Koordinationsstörungen belegen, dass Anna das Auto nicht sicher steuern kann.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Alkohol: Blutalkoholgehalt unter dem absoluten Grenzwert
    0,8 Promille liegen unter dem für Kraftfahrzeuge geltenden absoluten Grenzwert von 1,1 Promille.
    erfüllt
BFall B

2Ben hat Bier getrunken und 1fährt anschließend mit seinem Auto auf einer öffentlichen Straße. 4Seine Blutalkoholkonzentration beträgt während der Fahrt 0,8 Promille. Er hält während der gesamten Fahrt die Spur, reagiert rechtzeitig auf alle Verkehrssituationen und zeigt auch bei der anschließenden Untersuchung keine körperlichen oder geistigen Auffälligkeiten.

Trifft „Relative Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Relative Fahruntüchtigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Substanzbedingte Ausfallerscheinungen belegen fehlende Fahrsicherheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führen eines Fahrzeugs
    Ben steuert ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
    Ben hat Alkohol konsumiert.
    erfüllt
  3. 3
    Substanzbedingte Ausfallerscheinungen belegen fehlende Fahrsicherheit
    Es fehlen zusätzliche Ausfallerscheinungen, die eine alkoholbedingt fehlende Fahrsicherheit belegen.
    fehlt
  4. 4
    Bei Alkohol: Blutalkoholgehalt unter dem absoluten Grenzwert
    0,8 Promille liegen unter dem für Kraftfahrzeuge geltenden absoluten Grenzwert von 1,1 Promille.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür andere berauschende Mittel werden wie bei Alkohol feste Konzentrationsgrenzen absoluter Fahruntüchtigkeit angenommen.

RichtigFür andere berauschende Mittel gibt es keine anerkannten absoluten Grenzwerte; erforderlich bleibt der Nachweis im Einzelfall.

Voraussetzung vergessen

FehlerJeder Fahrfehler nach einem Alkoholkonsum wird ohne Prüfung seines Zusammenhangs mit dem Alkohol als Beweis gewertet.

RichtigDie herangezogenen Ausfallerscheinungen müssen auf dem Konsum beruhen und die fehlende Fahrsicherheit belegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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