Definitionen
Relative Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB · StrafrechtRelative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert hat und zusätzliche, darauf beruhende Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinienfahren) im konkreten Einzelfall belegen, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Bei Alkohol liegt der Blutalkoholgehalt unterhalb des für das jeweilige Fahrzeug geltenden absoluten Grenzwerts; für andere berauschende Mittel gibt es keine anerkannten absoluten Grenzwerte.
Entscheidend ist nicht allein der Konsum, sondern dessen nachweisbare Auswirkung auf die Fahrsicherheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna hat Bier getrunken und 1fährt anschließend mit ihrem Auto auf einer leeren öffentlichen Straße. 4Ihre Blutalkoholkonzentration beträgt während der Fahrt 0,8 Promille. 3Durch den Alkohol reagiert sie stark verzögert und kann ihre Lenkbewegungen nicht mehr abstimmen, sodass sie auf gerader, trockener Fahrbahn wiederholt unkontrolliert zwischen den Fahrstreifen pendelt.
Trifft „Relative Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines FahrzeugsAnna steuert ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
- 2erfülltKonsum von Alkohol oder anderen berauschenden MittelnAnna hat Alkohol konsumiert.
- 3erfülltSubstanzbedingte Ausfallerscheinungen belegen fehlende FahrsicherheitDie alkoholbedingten Reaktions- und Koordinationsstörungen belegen, dass Anna das Auto nicht sicher steuern kann.
- 4erfülltBei Alkohol: Blutalkoholgehalt unter dem absoluten Grenzwert0,8 Promille liegen unter dem für Kraftfahrzeuge geltenden absoluten Grenzwert von 1,1 Promille.
2Ben hat Bier getrunken und 1fährt anschließend mit seinem Auto auf einer öffentlichen Straße. 4Seine Blutalkoholkonzentration beträgt während der Fahrt 0,8 Promille. Er hält während der gesamten Fahrt die Spur, reagiert rechtzeitig auf alle Verkehrssituationen und zeigt auch bei der anschließenden Untersuchung keine körperlichen oder geistigen Auffälligkeiten.
Trifft „Relative Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines FahrzeugsBen steuert ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
- 2erfülltKonsum von Alkohol oder anderen berauschenden MittelnBen hat Alkohol konsumiert.
- 3fehltSubstanzbedingte Ausfallerscheinungen belegen fehlende FahrsicherheitEs fehlen zusätzliche Ausfallerscheinungen, die eine alkoholbedingt fehlende Fahrsicherheit belegen.
- 4erfülltBei Alkohol: Blutalkoholgehalt unter dem absoluten Grenzwert0,8 Promille liegen unter dem für Kraftfahrzeuge geltenden absoluten Grenzwert von 1,1 Promille.
Typische Fehler
FehlerFür andere berauschende Mittel werden wie bei Alkohol feste Konzentrationsgrenzen absoluter Fahruntüchtigkeit angenommen.
RichtigFür andere berauschende Mittel gibt es keine anerkannten absoluten Grenzwerte; erforderlich bleibt der Nachweis im Einzelfall.
FehlerJeder Fahrfehler nach einem Alkoholkonsum wird ohne Prüfung seines Zusammenhangs mit dem Alkohol als Beweis gewertet.
RichtigDie herangezogenen Ausfallerscheinungen müssen auf dem Konsum beruhen und die fehlende Fahrsicherheit belegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema