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Religionsausübungsfreiheit

Art. 4 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Religionsausübungsfreiheit schützt als Teil der Religionsfreiheit das Recht, den Glauben nach außen hin zu betätigen, insbesondere durch Gebet, Gottesdienst, religiöse Riten, Symbole und die Verbreitung des Glaubens sowie die Gestaltung des gesamten Lebens nach religiösen Überzeugungen.

Merksatz

Geschützt ist nicht nur der innere Glaube, sondern auch sein sichtbares Ausleben im Alltag.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Frau Demir gehört einer christlichen Gemeinde an. 2Sonntags besucht sie den Gottesdienst und trägt im Alltag sichtbar eine Kette mit einem Kreuz, 1weil das ihrem Glauben entspricht.

Trifft „Religionsausübungsfreiheit“ hier zu?

„Religionsausübungsfreiheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Religiöse Überzeugung als Beweggrund
    Frau Demir handelt aus ihrem christlichen Glauben heraus.
    erfüllt
  2. 2
    Betätigung nach außen
    Gottesdienstbesuch und das sichtbare Tragen eines religiösen Symbols sind nach außen gerichtet.
    erfüllt
BFall B

Herr Engel 2trägt im Alltag sichtbar eine Kette mit einem Kreuz. Er gehört keiner Religion an und hat auch keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung. Er trägt die Kette nur, weil sie ihm als Schmuckstück gefällt.

Trifft „Religionsausübungsfreiheit“ hier zu?

„Religionsausübungsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Religiöse Überzeugung als Beweggrund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Religiöse Überzeugung als Beweggrund
    Herr Engel trägt das Kreuz allein aus modischen Gründen, nicht aus einer religiösen Überzeugung.
    fehlt
  2. 2
    Betätigung nach außen
    Das Tragen der Kette ist für andere sichtbar.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Religionsausübung wird mit der Teilnahme an Gottesdiensten und kultischen Handlungen gleichgesetzt.

RichtigGeschützt ist auch die Gestaltung des ganzen Lebens nach religiösen Überzeugungen, etwa das Tragen religiöser Symbole im Alltag.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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