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Relativität des Schuldverhältnisses

§ 241 BGB · Zivilrecht

Die Relativität des Schuldverhältnisses besagt, dass schuldrechtliche Ansprüche grundsätzlich nur zwischen den am Schuldverhältnis beteiligten Parteien wirken und Dritte weder berechtigt noch verpflichtet werden, es sei denn, das Gesetz ordnet ausnahmsweise eine Drittwirkung an (z. B. §§ 328 ff. BGB).

Merksatz

Wirtschaftliche Betroffenheit allein macht Dritte grundsätzlich noch nicht zu Gläubigern oder Schuldnern.

Wie wirken relative und absolute Rechte?Links steht die grundsätzliche Bindung zwischen Beteiligten, rechts eine Rechtsposition, die von allen zu achten ist.
Relativität des Schuldverhältnisses
Absolute Rechte
Wem gegenüber?
Grundsätzlich nur gegenüber den Beteiligten.
Gegenüber jedermann.
Typisches Recht
Schuldrechtlicher Leistungsanspruch.
Eigentum als dingliches Recht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna bestellt bei Blumenhändler Ben einen Strauß für ihre Mutter Clara und vereinbart die Lieferung an Clara. 2Anna und Ben halten ausdrücklich fest, dass nur Anna die Lieferung verlangen kann und Clara keine eigenen Rechte oder Pflichten aus der Bestellung erhält.

Trifft „Relativität des Schuldverhältnisses“ hier zu?

„Relativität des Schuldverhältnisses“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Anspruch
    Aus dem Kaufvertrag entsteht Annas Anspruch gegen Ben auf Lieferung des Straußes.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkung auf die Beteiligten im konkreten Fall
    Clara ist zwar Empfängerin der Blumen, erhält aber weder einen eigenen Anspruch noch eine Leistungspflicht.
    erfüllt
BFall B

1Anna bestellt bei Blumenhändler Ben einen Strauß für ihre Mutter Clara und vereinbart die Lieferung an Clara. Anna und Ben halten ausdrücklich fest, dass auch Clara selbst von Ben die Lieferung verlangen kann und allein Anna den Strauß bezahlen muss.

Trifft „Relativität des Schuldverhältnisses“ hier zu?

„Relativität des Schuldverhältnisses“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beschränkung auf die Beteiligten im konkreten Fall

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Anspruch
    Auch hier begründet der Kaufvertrag schuldrechtliche Ansprüche auf Lieferung und Bezahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkung auf die Beteiligten im konkreten Fall
    Clara erhält nach § 328 Abs. 1 BGB einen eigenen Anspruch, sodass die Beschränkung auf die Vertragsparteien ausnahmsweise nicht greift.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Vereinbarung zwischen zwei Personen wird ohne Weiteres eine Leistungspflicht eines unbeteiligten Dritten hergeleitet.

RichtigDie Vereinbarung allein kann dem unbeteiligten Dritten grundsätzlich keine Leistungspflicht auferlegen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin eigener Anspruch eines Dritten wird unter Hinweis auf die Relativität ausnahmslos ausgeschlossen.

RichtigGesetzlich zugelassene Ausnahmen sind zu beachten, insbesondere ein eigener Anspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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