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Relatives Fixgeschäft

§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB · Zivilrecht

Ein relatives Fixgeschäft liegt vor, wenn bei einem gegenseitigen Vertrag ein bestimmter Leistungstermin oder eine bestimmte Leistungsfrist vereinbart ist und die rechtzeitige Leistung für den Gläubiger wesentlich ist, was sich aus einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder aus sonstigen den Vertragsschluss begleitenden Umständen ergibt. Die geschuldete Leistung bleibt auch nach Ablauf der vereinbarten Leistungszeit möglich. Hält der Schuldner die vereinbarte Leistungszeit nicht ein, kann der Gläubiger grundsätzlich ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

Merksatz

Trotz möglicher Nachholung kann die Verspätung zum Rücktritt ohne Nachfrist berechtigen.

Relatives oder absolutes Fixgeschäft?Entscheidend ist, ob die geschuldete Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt noch möglich ist.
Relatives Fixgeschäft
Absolutes Fixgeschäft
Leistung nach Termin
Die geschuldete Leistung bleibt möglich.
Die geschuldete Leistung wird unmöglich.
Folge des Zeitablaufs
Grundsätzlich Rücktritt ohne Nachfrist möglich.
Die Leistungspflicht entfällt wegen Unmöglichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Inhaberin einer Steuerkanzlei 1bestellt bei einem Möbelhändler zehn Schreibtische für insgesamt 5.000 Euro und 2vereinbart die Lieferung bis zum 1. September. 3Vor der Bestellung erklärt sie dem Händler, dass sie die Tische für den Arbeitsbeginn neuer Beschäftigter am 2. September benötigt und nur bei Zusage dieses Liefertermins kaufen wird. Die Tische treffen am 1. September nicht ein; der Händler bietet die Lieferung für den 3. September an. 4Die Inhaberin könnte bis dahin mit geliehenen Tischen arbeiten und die bestellten Tische anschließend wie geplant nutzen.

Trifft „Relatives Fixgeschäft“ hier zu?

„Relatives Fixgeschäft“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Lieferung der Tische und die Zahlung des Kaufpreises stehen einander als Leistungen gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Vertraglich bestimmte Leistungszeit
    Der späteste Lieferzeitpunkt ist vertraglich festgelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Vertragsschluss erkennbare Wesentlichkeit der rechtzeitigen Leistung
    Die Inhaberin teilt dem Händler vor Vertragsschluss mit, dass die rechtzeitige Lieferung für ihre Kaufentscheidung wesentlich ist.
    erfüllt
  4. 4
    Möglichkeit der verspäteten Leistung
    Die geschuldete Ausstattung der Kanzlei kann auch durch eine spätere Lieferung noch erfolgen.
    erfüllt
BFall B

Die Inhaberin einer Steuerkanzlei 1bestellt bei einem Möbelhändler zehn Schreibtische für insgesamt 5.000 Euro und 2vereinbart die Lieferung bis zum 1. September. Vor der Bestellung erklärt sie dem Händler, dass sie die Tische erst im Oktober benötigt und auch eine Lieferung einige Tage nach dem vereinbarten Termin für sie keinen Unterschied macht. Die Tische treffen am 1. September nicht ein; der Händler bietet die Lieferung für den 3. September an. 4Die Inhaberin kann die Tische nach dieser Lieferung wie geplant in ihrer Kanzlei nutzen.

Trifft „Relatives Fixgeschäft“ hier zu?

„Relatives Fixgeschäft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Vertragsschluss erkennbare Wesentlichkeit der rechtzeitigen Leistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Lieferung der Tische und die Zahlung des Kaufpreises stehen einander als Leistungen gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Vertraglich bestimmte Leistungszeit
    Der späteste Lieferzeitpunkt ist vertraglich festgelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Vertragsschluss erkennbare Wesentlichkeit der rechtzeitigen Leistung
    Die rechtzeitige Lieferung ist für die Inhaberin nach ihrer ausdrücklichen Mitteilung nicht wesentlich.
    fehlt
  4. 4
    Möglichkeit der verspäteten Leistung
    Die vereinbarte Ausstattung der Kanzlei bleibt durch die spätere Lieferung möglich.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Liefertermins wird als ausreichend angesehen.

RichtigZusätzlich muss die rechtzeitige Leistung für den Gläubiger wesentlich sein und dies vor Vertragsschluss mitgeteilt oder aus den Begleitumständen erkennbar sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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