Definitionen
Relatives Fixgeschäft
§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB · ZivilrechtEin relatives Fixgeschäft liegt vor, wenn bei einem gegenseitigen Vertrag ein bestimmter Leistungstermin oder eine bestimmte Leistungsfrist vereinbart ist und die rechtzeitige Leistung für den Gläubiger wesentlich ist, was sich aus einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder aus sonstigen den Vertragsschluss begleitenden Umständen ergibt. Die geschuldete Leistung bleibt auch nach Ablauf der vereinbarten Leistungszeit möglich. Hält der Schuldner die vereinbarte Leistungszeit nicht ein, kann der Gläubiger grundsätzlich ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Trotz möglicher Nachholung kann die Verspätung zum Rücktritt ohne Nachfrist berechtigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Inhaberin einer Steuerkanzlei 1bestellt bei einem Möbelhändler zehn Schreibtische für insgesamt 5.000 Euro und 2vereinbart die Lieferung bis zum 1. September. 3Vor der Bestellung erklärt sie dem Händler, dass sie die Tische für den Arbeitsbeginn neuer Beschäftigter am 2. September benötigt und nur bei Zusage dieses Liefertermins kaufen wird. Die Tische treffen am 1. September nicht ein; der Händler bietet die Lieferung für den 3. September an. 4Die Inhaberin könnte bis dahin mit geliehenen Tischen arbeiten und die bestellten Tische anschließend wie geplant nutzen.
Trifft „Relatives Fixgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitiger VertragDie Lieferung der Tische und die Zahlung des Kaufpreises stehen einander als Leistungen gegenüber.
- 2erfülltVertraglich bestimmte LeistungszeitDer späteste Lieferzeitpunkt ist vertraglich festgelegt.
- 3erfülltBei Vertragsschluss erkennbare Wesentlichkeit der rechtzeitigen LeistungDie Inhaberin teilt dem Händler vor Vertragsschluss mit, dass die rechtzeitige Lieferung für ihre Kaufentscheidung wesentlich ist.
- 4erfülltMöglichkeit der verspäteten LeistungDie geschuldete Ausstattung der Kanzlei kann auch durch eine spätere Lieferung noch erfolgen.
Die Inhaberin einer Steuerkanzlei 1bestellt bei einem Möbelhändler zehn Schreibtische für insgesamt 5.000 Euro und 2vereinbart die Lieferung bis zum 1. September. Vor der Bestellung erklärt sie dem Händler, dass sie die Tische erst im Oktober benötigt und auch eine Lieferung einige Tage nach dem vereinbarten Termin für sie keinen Unterschied macht. Die Tische treffen am 1. September nicht ein; der Händler bietet die Lieferung für den 3. September an. 4Die Inhaberin kann die Tische nach dieser Lieferung wie geplant in ihrer Kanzlei nutzen.
Trifft „Relatives Fixgeschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitiger VertragDie Lieferung der Tische und die Zahlung des Kaufpreises stehen einander als Leistungen gegenüber.
- 2erfülltVertraglich bestimmte LeistungszeitDer späteste Lieferzeitpunkt ist vertraglich festgelegt.
- 3fehltBei Vertragsschluss erkennbare Wesentlichkeit der rechtzeitigen LeistungDie rechtzeitige Lieferung ist für die Inhaberin nach ihrer ausdrücklichen Mitteilung nicht wesentlich.
- 4erfülltMöglichkeit der verspäteten LeistungDie vereinbarte Ausstattung der Kanzlei bleibt durch die spätere Lieferung möglich.
Typische Fehler
FehlerSchon die Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Liefertermins wird als ausreichend angesehen.
RichtigZusätzlich muss die rechtzeitige Leistung für den Gläubiger wesentlich sein und dies vor Vertragsschluss mitgeteilt oder aus den Begleitumständen erkennbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema