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Regelmäßige Verjährungsfrist

§ 195 BGB · Zivilrecht

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Merksatz

Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis bestimmen das Startjahr mit, nicht die Länge der Frist.

Wann laufen die drei Jahre?Anspruch und erforderliche Kenntnis liegen 2022 vor. Ohne Hemmung oder Neubeginn läuft die Frist von Ende 2022 bis Ende 2025.
  1. 15.06.2022
    Anspruch und Kenntnis
    Lea kann die Rückzahlung verlangen und kennt die maßgeblichen Umstände sowie Tom.
  2. 31.12.2022
    Fristbeginn
    Mit Ablauf dieses Tages beginnt die dreijährige Frist.
  3. 31.12.2025
    Fristende
    Mit Ablauf dieses Tages sind die drei Jahre verstrichen.
  1. Anspruch und Kenntnis Lea kann die Rückzahlung verlangen und kennt die maßgeblichen Umstände sowie Tom.
  2. Fristbeginn Mit Ablauf dieses Tages beginnt die dreijährige Frist.
  3. Fristende Mit Ablauf dieses Tages sind die drei Jahre verstrichen.
Drei Jahre

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea leiht ihrem Bekannten Tom privat 1.000 Euro; beide vereinbaren die Rückzahlung für den 15. Juni 2022. Lea kennt Tom persönlich und weiß von der Auszahlung und dem vereinbarten Rückzahlungstag. Auch am 2. Januar 2023 hat Tom noch nichts zurückgezahlt.

Trifft „Regelmäßige Verjährungsfrist“ hier zu?

„Regelmäßige Verjährungsfrist“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristdauer von drei Jahren
    Für den Rückzahlungsanspruch aus dieser privaten Geldleihe gilt die dreijährige Regelfrist.
    erfüllt
  2. 2
    Maßgebliches Jahresende erreicht
    Das Jahr 2022 ist abgeschlossen, sodass die Frist bereits begonnen hat.
    erfüllt
  3. 3
    Anspruch entstanden
    Lea kann die Rückzahlung seit dem vereinbarten Rückzahlungstag verlangen.
    erfüllt
  4. 4
    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
    Lea kennt die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners.
    erfüllt
BFall B

Lea leiht ihrem Bekannten Tom privat 1.000 Euro; beide vereinbaren die Rückzahlung für den 15. Juni 2022. Lea kennt Tom persönlich und weiß von der Auszahlung und dem vereinbarten Rückzahlungstag. Am 1. Dezember 2022 hat Tom noch nichts zurückgezahlt.

Trifft „Regelmäßige Verjährungsfrist“ hier zu?

„Regelmäßige Verjährungsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Maßgebliches Jahresende erreicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristdauer von drei Jahren
    Auch hier unterliegt der Rückzahlungsanspruch der dreijährigen Regelfrist.
    erfüllt
  2. 2
    Maßgebliches Jahresende erreicht
    Am 1. Dezember 2022 ist das maßgebliche Jahr noch nicht abgeschlossen; die Frist hat noch nicht begonnen.
    fehlt
  3. 3
    Anspruch entstanden
    Der vereinbarte Rückzahlungstag ist bereits verstrichen.
    erfüllt
  4. 4
    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
    Lea kennt die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie drei Jahre werden unmittelbar ab dem Tag der Anspruchsentstehung berechnet.

RichtigLiegen Anspruchsentstehung und erforderliche Kenntnis im selben Jahr vor, beginnt die Frist grundsätzlich erst mit dessen Ablauf.

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