Definitionen
Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 195 BGB · ZivilrechtDie regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis bestimmen das Startjahr mit, nicht die Länge der Frist.
- 15.06.2022Anspruch und KenntnisLea kann die Rückzahlung verlangen und kennt die maßgeblichen Umstände sowie Tom.
- 31.12.2022FristbeginnMit Ablauf dieses Tages beginnt die dreijährige Frist.
- 31.12.2025FristendeMit Ablauf dieses Tages sind die drei Jahre verstrichen.
- Anspruch und Kenntnis Lea kann die Rückzahlung verlangen und kennt die maßgeblichen Umstände sowie Tom.
- Fristbeginn Mit Ablauf dieses Tages beginnt die dreijährige Frist.
- Fristende Mit Ablauf dieses Tages sind die drei Jahre verstrichen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea leiht ihrem Bekannten Tom privat 1.000 Euro; beide vereinbaren die Rückzahlung für den 15. Juni 2022. Lea kennt Tom persönlich und weiß von der Auszahlung und dem vereinbarten Rückzahlungstag. Auch am 2. Januar 2023 hat Tom noch nichts zurückgezahlt.
Trifft „Regelmäßige Verjährungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFristdauer von drei JahrenFür den Rückzahlungsanspruch aus dieser privaten Geldleihe gilt die dreijährige Regelfrist.
- 2erfülltMaßgebliches Jahresende erreichtDas Jahr 2022 ist abgeschlossen, sodass die Frist bereits begonnen hat.
- 3erfülltAnspruch entstandenLea kann die Rückzahlung seit dem vereinbarten Rückzahlungstag verlangen.
- 4erfülltKenntnis oder grob fahrlässige UnkenntnisLea kennt die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners.
Lea leiht ihrem Bekannten Tom privat 1.000 Euro; beide vereinbaren die Rückzahlung für den 15. Juni 2022. Lea kennt Tom persönlich und weiß von der Auszahlung und dem vereinbarten Rückzahlungstag. Am 1. Dezember 2022 hat Tom noch nichts zurückgezahlt.
Trifft „Regelmäßige Verjährungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFristdauer von drei JahrenAuch hier unterliegt der Rückzahlungsanspruch der dreijährigen Regelfrist.
- 2fehltMaßgebliches Jahresende erreichtAm 1. Dezember 2022 ist das maßgebliche Jahr noch nicht abgeschlossen; die Frist hat noch nicht begonnen.
- 3erfülltAnspruch entstandenDer vereinbarte Rückzahlungstag ist bereits verstrichen.
- 4erfülltKenntnis oder grob fahrlässige UnkenntnisLea kennt die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners.
Typische Fehler
FehlerDie drei Jahre werden unmittelbar ab dem Tag der Anspruchsentstehung berechnet.
RichtigLiegen Anspruchsentstehung und erforderliche Kenntnis im selben Jahr vor, beginnt die Frist grundsätzlich erst mit dessen Ablauf.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata