Definitionen
Reine Vermögensschäden sind Vermögenseinbußen, die nicht Folge der Verletzung eines absoluten Rechts (wie Eigentum, Körper, Gesundheit oder Freiheit) sind, sondern unmittelbar und ausschließlich das Vermögen als solches treffen. Sie sind im Deliktsrecht grundsätzlich nur unter den engen Voraussetzungen des § 826 BGB oder bei Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ersatzfähig.
Nicht jeder in Geld bezifferbare Schaden ist ein reiner Vermögensschaden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine fremde Person erzählt Mara bewusst wahrheitswidrig, eine bestimmte Gesellschaft erziele hohe Gewinne. Mara kauft deshalb für 1.000 Euro Aktien dieser Gesellschaft, die schon beim Kauf wertlos sind. Sie erhält die vereinbarten Aktien vollständig.
Trifft „Reine Vermögensschäden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenseinbußeMara gibt 1.000 Euro aus, ohne dafür einen wirtschaftlichen Gegenwert zu erhalten.
- 2erfülltKeine Folge der Verletzung eines absoluten RechtsDie Einbuße entsteht durch den Erwerb wertloser Aktien, nicht durch die Verletzung eines eigenen absoluten Rechts.
Lena stößt aus Unachtsamkeit gegen Maras abgestelltes Fahrrad; dabei verbiegt sich das Vorderrad. 1Mara bezahlt 90 Euro für die Reparatur.
Trifft „Reine Vermögensschäden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenseinbußeDie Reparaturkosten vermindern Maras Vermögen.
- 2fehltKeine Folge der Verletzung eines absoluten RechtsDie Reparaturkosten beruhen auf der Beschädigung von Maras Eigentum.
Typische Fehler
FehlerDas Vermögen als solches wird als sonstiges Recht durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt angesehen.
RichtigEine bloße Vermögenseinbuße genügt für § 823 Abs. 1 BGB nicht; erforderlich ist die Verletzung eines dort geschützten Rechtsguts.
FehlerJeder Gesetzesverstoß wird als ausreichend für einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB behandelt.
RichtigDie verletzte Vorschrift muss zumindest auch dem Schutz des Geschädigten dienen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema