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Regelungsverfügung

§ 940 ZPO · Zivilrecht

Die Regelungsverfügung ist eine einstweilige Verfügung, durch die zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötige Regelungen in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis getroffen werden, ohne dass dem Antragsteller die endgültige Befriedigung seines Anspruchs gewährt wird.

Merksatz

Der Streit allein genügt nicht; nötig sein muss gerade eine vorläufige Regelung.

Was unterscheidet Regelung und Sicherung?Links steht die vorläufige Ordnung des Rechtsverhältnisses, rechts die Sicherung der späteren Rechtsverwirklichung.
Regelungsverfügung
Sicherungsverfügung
Zweck
Ein streitiges Rechtsverhältnis vorläufig ordnen.
Die spätere Durchsetzung eines Rechts sichern.
Anlass
Wesentliche Nachteile, drohende Gewalt oder andere Gründe machen eine Regelung nötig.
Eine Veränderung könnte die Durchsetzung eines Rechts vereiteln oder wesentlich erschweren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben führen getrennte Werkstätten und besitzen je zur Hälfte dieselbe Maschine, die nur einer gleichzeitig benutzen kann. 1Sie streiten darüber, wie die Nutzungszeiten aufgeteilt werden sollen. 2Ohne eine schnelle Einteilung können beide fällige Aufträge nicht ausführen und verlieren ihre wichtigsten Kunden. Anna beantragt beim Gericht, 3für die Zeit bis zur Entscheidung im Hauptverfahren jedem von ihnen bestimmte Nutzungszeiten zuzuweisen.

Trifft „Regelungsverfügung“ hier zu?

„Regelungsverfügung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Geregelt werden soll die umstrittene Nutzung der gemeinsamen Maschine.
    erfüllt
  2. 2
    Notwendigkeit der Regelung
    Die drohenden erheblichen Geschäftseinbußen machen eine schnelle Zwischenregelung erforderlich.
    erfüllt
  3. 3
    Keine endgültige Anspruchsbefriedigung
    Beantragt ist nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsordnung, keine endgültige Verteilung der Nutzungsrechte.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben führen getrennte Werkstätten und besitzen je zur Hälfte dieselbe Maschine, die nur einer gleichzeitig benutzen kann. 1Sie streiten darüber, wie die Nutzungszeiten aufgeteilt werden sollen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren benötigen beide die Maschine nicht; auch andere Nachteile drohen ihnen durch die ungeklärten Nutzungszeiten nicht. Anna beantragt beim Gericht, 3für die Zeit bis zur Entscheidung im Hauptverfahren jedem von ihnen bestimmte Nutzungszeiten zuzuweisen.

Trifft „Regelungsverfügung“ hier zu?

„Regelungsverfügung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Notwendigkeit der Regelung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Die beantragte Aufteilung betrifft die umstrittene Nutzung der gemeinsamen Maschine.
    erfüllt
  2. 2
    Notwendigkeit der Regelung
    Ohne Nutzungsbedarf oder sonstige drohende Nachteile besteht kein Grund für eine sofortige Zwischenregelung.
    fehlt
  3. 3
    Keine endgültige Anspruchsbefriedigung
    Auch hier wird nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsordnung beantragt.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie gerichtliche Zwischenregelung als endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch behandeln.

RichtigDie Regelungsverfügung ordnet das Rechtsverhältnis vorläufig, ohne den Anspruch endgültig zu befriedigen.

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