Definitionen
Regelungsverfügung
§ 940 ZPO · ZivilrechtDie Regelungsverfügung ist eine einstweilige Verfügung, durch die zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötige Regelungen in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis getroffen werden, ohne dass dem Antragsteller die endgültige Befriedigung seines Anspruchs gewährt wird.
Der Streit allein genügt nicht; nötig sein muss gerade eine vorläufige Regelung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben führen getrennte Werkstätten und besitzen je zur Hälfte dieselbe Maschine, die nur einer gleichzeitig benutzen kann. 1Sie streiten darüber, wie die Nutzungszeiten aufgeteilt werden sollen. 2Ohne eine schnelle Einteilung können beide fällige Aufträge nicht ausführen und verlieren ihre wichtigsten Kunden. Anna beantragt beim Gericht, 3für die Zeit bis zur Entscheidung im Hauptverfahren jedem von ihnen bestimmte Nutzungszeiten zuzuweisen.
Trifft „Regelungsverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelung eines streitigen RechtsverhältnissesGeregelt werden soll die umstrittene Nutzung der gemeinsamen Maschine.
- 2erfülltNotwendigkeit der RegelungDie drohenden erheblichen Geschäftseinbußen machen eine schnelle Zwischenregelung erforderlich.
- 3erfülltKeine endgültige AnspruchsbefriedigungBeantragt ist nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsordnung, keine endgültige Verteilung der Nutzungsrechte.
Anna und Ben führen getrennte Werkstätten und besitzen je zur Hälfte dieselbe Maschine, die nur einer gleichzeitig benutzen kann. 1Sie streiten darüber, wie die Nutzungszeiten aufgeteilt werden sollen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren benötigen beide die Maschine nicht; auch andere Nachteile drohen ihnen durch die ungeklärten Nutzungszeiten nicht. Anna beantragt beim Gericht, 3für die Zeit bis zur Entscheidung im Hauptverfahren jedem von ihnen bestimmte Nutzungszeiten zuzuweisen.
Trifft „Regelungsverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelung eines streitigen RechtsverhältnissesDie beantragte Aufteilung betrifft die umstrittene Nutzung der gemeinsamen Maschine.
- 2fehltNotwendigkeit der RegelungOhne Nutzungsbedarf oder sonstige drohende Nachteile besteht kein Grund für eine sofortige Zwischenregelung.
- 3erfülltKeine endgültige AnspruchsbefriedigungAuch hier wird nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsordnung beantragt.
Typische Fehler
FehlerDie gerichtliche Zwischenregelung als endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch behandeln.
RichtigDie Regelungsverfügung ordnet das Rechtsverhältnis vorläufig, ohne den Anspruch endgültig zu befriedigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema