Definitionen
Regelbeispiel besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung
§ 267 III StGB · StrafrechtEin besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung liegt in der Regel vor, wenn einer der in § 267 III StGB normierten Regelbeispiele erfüllt ist, etwa das gewerbsmäßige Handeln oder das Handeln als Mitglied einer Bande; das Regelbeispiel indiziert einen erhöhten Unrechts- und Schuldgehalt, der den Strafrahmen des § 267 III StGB eröffnet, sofern keine gewichtigen Milderungsgründe das Indiz widerlegen.
Ein erfülltes Regelbeispiel spricht für den erhöhten Strafrahmen, erzwingt ihn aber nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Verkäuferin Nora stellt allein ein Arbeitszeugnis im Namen einer fremden Firma her, unterschreibt mit dem Namen deren Geschäftsführers und verkauft es für 300 Euro an einen Kunden. Der Kunde soll das Zeugnis bei Bewerbungen als echt vorlegen. 1Nora plant, solche Zeugnisse über Monate regelmäßig gegen Bezahlung herzustellen und daraus einen erheblichen Teil ihres Lebensunterhalts zu finanzieren. 2Sie hat bereits ein gesichertes Einkommen und handelt ohne Druck von außen oder gesundheitliche Einschränkungen.
Trifft „Regelbeispiel besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens ein gesetzliches Regelbeispiel erfülltNora handelt gewerbsmäßig, weil sie sich durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen will.
- 2erfülltKeine Widerlegung durch gewichtige MilderungsgründeDer Sachverhalt bietet keine Anhaltspunkte für gewichtige Milderungsgründe, die die Indizwirkung entkräften.
Die Verkäuferin Nora schreibt allein ein ärztliches Attest und unterschreibt es mit dem Namen einer tatsächlich existierenden Ärztin. Sie legt es einem Reiseanbieter vor, um einmalig eine Stornogebühr von 20 Euro zu sparen. Weitere solche Schreiben oder gemeinsame Vorhaben mit anderen plant sie nicht. 2Sie hat ein gesichertes Einkommen und handelt ohne Druck von außen oder gesundheitliche Einschränkungen.
Trifft „Regelbeispiel besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMindestens ein gesetzliches Regelbeispiel erfülltNora handelt weder gewerbsmäßig noch als Bandenmitglied; auch ein großer Vermögensverlust, eine große Urkundenanzahl und ein Amtsmissbrauch fehlen.
- 2erfülltKeine Widerlegung durch gewichtige MilderungsgründeGewichtige persönliche Milderungsgründe sind nicht ersichtlich; entscheidend fehlt hier bereits ein gesetzliches Regelbeispiel.
Typische Fehler
FehlerAus einem erfüllten Regelbeispiel wird automatisch auf den erhöhten Strafrahmen geschlossen.
RichtigDie Indizwirkung kann durch gewichtige Milderungsgründe entkräftet werden; deshalb bleibt eine Gesamtwürdigung erforderlich.
FehlerFür § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB werden Gewerbsmäßigkeit und Bandenmitgliedschaft gemeinsam verlangt.
RichtigBei diesem Regelbeispiel sind Gewerbsmäßigkeit und Bandenmitgliedschaft alternative Voraussetzungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema