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Regelungsanordnung

§ 123 I 2 VwGO · Öffentliches Recht

Die Regelungsanordnung ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 I 2 VwGO, durch die das Gericht zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen ein streitiges Rechtsverhältnis vorläufig regelt, ohne dass ein Anordnungsanspruch bereits im Hauptsacheverfahren festgestellt worden sein muss. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs (materieller Anspruch auf die begehrte Regelung) und eines Anordnungsgrundes (Dringlichkeit der vorläufigen Regelung), die beide glaubhaft zu machen sind.

Merksatz

Neben dem Anspruch muss auch die Dringlichkeit der vorläufigen Regelung glaubhaft gemacht werden.

Regeln oder sichern?Beide Anordnungen gewähren vorläufigen Rechtsschutz, unterscheiden sich aber im Ziel und in der abzuwehrenden Gefahr.
Regelungsanordnung
Sicherungsanordnung
Ziel
Ein Rechtsverhältnis vorläufig gestalten.
Den bestehenden Zustand vorläufig erhalten.
Anlass
Erhebliche Nachteile, drohende Gewalt oder andere wichtige Gründe erfordern eine Regelung.
Eine Zustandsänderung gefährdet die spätere Durchsetzung eines Rechts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ist Beamtin der Stadt, leistet weiterhin ihren gesamten Dienst und erhält seit drei Monaten kein Gehalt, ohne dass die Stadt dazu einen Bescheid erlassen hat. Die Stadt behauptet, Lea bleibe dem Dienst fern; Lea legt dem Verwaltungsgericht ihre Ernennungsurkunde und unterschriebene Anwesenheitslisten vor. Lea hat weder Rücklagen noch andere Einnahmen, kann Essen und Miete nicht mehr bezahlen und beantragt beim Verwaltungsgericht monatlich 900 Euro bis zur Entscheidung über ihre Klage. Sie legt vollständige aktuelle Kontoauszüge und ihren Mietvertrag vor und versichert ihre fehlenden weiteren Einkünfte und Rücklagen an Eides statt.

Trifft „Regelungsanordnung“ hier zu?

„Regelungsanordnung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Die begehrten Zahlungen sollen den Streit über die Besoldung nur bis zur Hauptsacheentscheidung überbrücken.
    erfüllt
  2. 2
    Anordnungsanspruch
    Lea hat als dienstleistende Beamtin einen Anspruch auf ihre Besoldung.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnungsgrund
    Die Sicherung ihres notwendigen Lebensunterhalts duldet keinen Aufschub bis zur Hauptsacheentscheidung.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaftmachung beider Voraussetzungen
    Die Unterlagen und die eidesstattliche Versicherung belegen sowohl den Besoldungsanspruch als auch die finanzielle Notlage.
    erfüllt
BFall B

2Lea ist Beamtin der Stadt, leistet weiterhin ihren gesamten Dienst und erhält seit drei Monaten kein Gehalt, ohne dass die Stadt dazu einen Bescheid erlassen hat. Die Stadt behauptet, Lea bleibe dem Dienst fern; Lea legt dem Verwaltungsgericht ihre Ernennungsurkunde und unterschriebene Anwesenheitslisten vor. 3Lea hat weder Rücklagen noch andere Einnahmen, kann Essen und Miete nicht mehr bezahlen und 1beantragt beim Verwaltungsgericht monatlich 900 Euro bis zur Entscheidung über ihre Klage. Trotz gerichtlicher Aufforderung macht sie zu ihren Finanzen keine Angaben, legt dazu keine Unterlagen vor und gibt auch keine eidesstattliche Versicherung ab.

Trifft „Regelungsanordnung“ hier zu?

„Regelungsanordnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Glaubhaftmachung beider Voraussetzungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Die begehrten Zahlungen sollen den Streit über die Besoldung nur bis zur Hauptsacheentscheidung überbrücken.
    erfüllt
  2. 2
    Anordnungsanspruch
    Lea hat als dienstleistende Beamtin einen Anspruch auf ihre Besoldung.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnungsgrund
    Die finanzielle Notlage besteht tatsächlich und erfordert eine sofortige Überbrückung.
    erfüllt
  4. 4
    Glaubhaftmachung beider Voraussetzungen
    Der Anspruch ist durch Unterlagen belegt, die tatsächliche Dringlichkeit gegenüber dem Gericht aber nicht glaubhaft gemacht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie gerichtliche Entscheidung wird als endgültige Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses behandelt.

RichtigDie Entscheidung trifft eine vorläufige Regelung und ersetzt kein Hauptsacheurteil.

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