Definitionen
Rechtswidrigkeit des Angriffs
§ 32 StGB · StrafrechtDer Angriff ist rechtswidrig, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, d.h. nicht durch einen Erlaubnissatz (z.B. Notwehr, Einwilligung) gerechtfertigt ist; auf Schuld oder Vorwerfbarkeit des Angreifers kommt es nicht an.
Ein Angriff kann rechtswidrig sein, obwohl der Angreifer persönlich keine Schuld trägt.
- 1AngriffZunächst wird geprüft, ob ein Angriff auf eigene oder fremde Rechtsgüter vorliegt.
- 2GegenwärtigkeitDer Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
- 3Rechtswidrigkeit des AngriffsDer Angriff darf nicht gerechtfertigt sein. Auf Schuld des Angreifers kommt es nicht an.
- 4Erforderlichkeit der VerteidigungAnschließend wird geprüft, ob die gewählte Verteidigung zur Abwehr erforderlich ist.
- 5Gebotenheit der VerteidigungAbschließend wird geprüft, ob sozialethische Einschränkungen der Verteidigung entgegenstehen.
- 1Angriff Zunächst wird geprüft, ob ein Angriff auf eigene oder fremde Rechtsgüter vorliegt.
- 2Gegenwärtigkeit Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
- 3Rechtswidrigkeit des Angriffs Der Angriff darf nicht gerechtfertigt sein. Auf Schuld des Angreifers kommt es nicht an.
- 4Erforderlichkeit der Verteidigung Anschließend wird geprüft, ob die gewählte Verteidigung zur Abwehr erforderlich ist.
- 5Gebotenheit der Verteidigung Abschließend wird geprüft, ob sozialethische Einschränkungen der Verteidigung entgegenstehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der sechsjährige Ben schlägt eine Passantin ohne Anlass mit einem Stock auf den Arm. Die Passantin hatte ihn weder angegriffen noch dem Schlag zugestimmt.
Trifft „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine Rechtfertigung des AngriffsFür den Schlag besteht kein Rechtfertigungsgrund.
- 2erfülltSchuld oder Vorwerfbarkeit nicht erforderlichBen ist wegen seines Alters schuldunfähig; das steht der Rechtswidrigkeit seines Angriffs nicht entgegen.
Eine fremde Erwachsene packt 2den sechsjährigen Ben ohne Anlass am Handgelenk und hält ihn schmerzhaft fest. Um loszukommen, tritt Ben ihr gegen das Schienbein, worauf sie ihn sofort loslässt. Eine gleich wirksame, weniger verletzende Möglichkeit, ihren Griff zu lösen, hat Ben nicht.
Trifft „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKeine Rechtfertigung des AngriffsBens Tritt ist durch Notwehr gegen das schmerzhafte Festhalten gerechtfertigt.
- 2erfülltSchuld oder Vorwerfbarkeit nicht erforderlichAuch hier ist Bens fehlende Schuldfähigkeit unerheblich; entscheidend ist die Rechtfertigung seiner Handlung.
Typische Fehler
FehlerAuch gegen eine durch Notwehr gerechtfertigte Abwehrhandlung wird ein Notwehrrecht angenommen.
RichtigEine durch Notwehr gerechtfertigte Abwehrhandlung ist kein rechtswidriger Angriff und begründet deshalb kein Notwehrrecht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata